Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen
Hinweise für Lippe
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben will, hat dies der zuständigen Behörde unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Im Falle des Betreibens einer Sammelstelle, ist der Ort der Sammelstelle mit anzugeben.
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Nordrhein-Westfalen
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