Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben will, hat dies der zuständigen Behörde unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Im Falle des Betreibens einer Sammelstelle, ist der Ort der Sammelstelle mit anzugeben.
Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
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Ansprechpartner
Veterinär- und Lebensmittelüberwachung - Fachbereich 39
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-3901
E-Mail: 39@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
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Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
- Ausweisdokument,
- Name und Anschrift.
Im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: Den Ort der Sammelstelle.
Formulare
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Voraussetzungen
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Mit der Tätigkeit darf erst nach der Anzeige und der entsprechenden Zulassung begonnen werden (siehe §§ 12, 13, 14 ViehVerkV).
Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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