Gehwegüberfahrten Herstellung

    Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Werl

    • Unterhaltung und Betrieb von Verkehrsflächen
    • Straßenkontrollen
    • Beschilderung und Markierung
    • Straßenbegleitgrün
    • Bankettfräsen
    • Unterhaltung von Straßenentwässerungsgräben
    • Unterhaltung von Wirtschaftswegen
    • Unterhaltung Buswartehallen
    • Aufbruchgenehmigungen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f540aa7246ee1afcb1cb7b9643d5f773

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Baubetriebshof

    Adresse

    Hausanschrift

    von-Papen-Anger 9

    59457 Werl

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kommunalbetrieb Werl (KBW)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23a

    59457 Werl

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Planskizze der Örtlichkeit
    • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
    • Fotos der Bestandssituation

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.

    Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de