Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Minden
Mit Grundstückszufahrten sind Flächen gemeint, die auf dem öffentlichen Grundstück liegen und der Erreichung des Privatgrundstücks mit einem Fahrzeug dienen.
Unter Grundstückszuwegung sind solche Flächen zu verstehen, die auf dem öffentlichen Grundstück liegen und der Erreichung des privaten Grundstücks zu Fuß dienen.
Für die Anlegung oder Änderung einer Grundstückszufahrt oder Grundstückszuwegung muss ein Vertrag zwischen dem*der Eigentümer*in des Grundstücks (Anlieger*in) und dem Eigentümer der zu überbauenden, öffentlichen Fläche (Straßenbaulastträger, also den Städtischen Betrieben Minden) geschlossen werden.
Beantragt werden kann eine Grundstückszufahrt / Grundstückszuwegung durch eine beauftragte Person oder durch den*die Eigentümer*in des Grundstücks. Der Antrag wird mit einem Online-Formular gestellt, das Sie unter "Anliegen direkt online starten" finden.
Nach der Antragstellung und Prüfung des Vorhabens wird ein Sondernutzungsvertrag (Gestattungsvertrag) geschlossen. Darin sind die Bauausführung, die Materialien, der Unterbau und die Breite der Grundstückszufahrt sowie die Verkehrssicherungspflicht geregelt. Gleiches gilt auch für eine Zuwegung, sofern sie die öffentliche Fläche betrifft.
Nachdem der Vertrag geschlossen wurde, beauftragt der*die Grundstückseigentümer*in ein zugelassenes Tiefbauunternehmen. Die Kosten für die Herstellung der Grundstückstzufahrt / der Grundstückszuwegung trägt der*die Grundstückseigentümer*in.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Minden
- Planskizze der Örtlichkeit oder Bauzeichnung
- ggf. Maßstabsgetreuer Lageplan (optional mit geplanter Stellplatzfläche auf dem privaten Grundstück)
- ggf. Fotos der Bestandsituation
Voraussetzungen
Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.
Rechtsgrundlage(n)
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- § 20 StrWG NRW
- Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO
- Satzung Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen der Stadt Minden
Verfahrensablauf
Hinweise für Minden
Sobald der Antrag vorliegt, wird er von den zu beteiligenden Stellen geprüft.
Innerhalb der Stadtverwaltung wird Ihr Antrag von den Bereichen:
- S.3 Straßen - Brücken (Städtische Betriebe Minden)
- FB 5.12 Bauberatung, Baugenehmigung
- FB 5.5 Verkehrsplanung
geprüft.
Wenn die eingereichten Unterlagen aussagekräftig sind, senden wir Ihnen nach abgeschlossener Prüfung die Vertragsunterlagen zu. Ggf. ist es aber auch nötig, das Grundstück zu besichtigen und die Maßnahme vor Ort zu prüfen.
Wenn Änderungen an Ihrem Vorhaben nötig sind, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Minden