Gehwegüberfahrten Herstellung

    Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Mit Grundstückszufahrten sind Flächen gemeint, die auf dem öffentlichen Grundstück liegen und der Erreichung des Privatgrundstücks mit einem Fahrzeug dienen.

    Unter Grundstückszuwegung sind solche Flächen zu verstehen, die auf dem öffentlichen Grundstück liegen und der Erreichung des privaten Grundstücks zu Fuß dienen.

    Für die Anlegung oder Änderung einer Grundstückszufahrt oder Grundstückszuwegung muss ein Vertrag zwischen dem*der Eigentümer*in des Grundstücks (Anlieger*in) und dem Eigentümer der zu überbauenden, öffentlichen Fläche (Straßenbaulastträger, also den Städtischen Betrieben Minden) geschlossen werden. 

    Beantragt werden kann eine Grundstückszufahrt / Grundstückszuwegung durch eine beauftragte Person oder durch den*die Eigentümer*in des Grundstücks. Der Antrag wird mit einem Online-Formular gestellt, das Sie unter "Anliegen direkt online starten" finden.

    Nach der Antragstellung und Prüfung des Vorhabens wird ein Sondernutzungsvertrag (Gestattungsvertrag) geschlossen. Darin sind die Bauausführung, die Materialien, der Unterbau und die Breite der Grundstückszufahrt sowie die Verkehrssicherungspflicht geregelt. Gleiches gilt auch für eine Zuwegung, sofern sie die öffentliche Fläche betrifft.

    Nachdem der Vertrag geschlossen wurde, beauftragt der*die Grundstückseigentümer*in ein zugelassenes Tiefbauunternehmen. Die Kosten für die Herstellung der Grundstückstzufahrt / der Grundstückszuwegung trägt der*die Grundstückseigentümer*in.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_199229ec4ca304d560d873a11f21d6a3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßen - Brücken

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Heide 50

    32425 Minden

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden
    • Planskizze der Örtlichkeit oder Bauzeichnung
    • ggf. Maßstabsgetreuer Lageplan (optional mit geplanter Stellplatzfläche auf dem privaten Grundstück)
    • ggf. Fotos der Bestandsituation

    Voraussetzungen

    Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.

    Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden
    • § 20 StrWG NRW
    • Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO
    • Satzung Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen der Stadt Minden

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Sobald der Antrag vorliegt, wird er von den zu beteiligenden Stellen geprüft.

    Innerhalb der Stadtverwaltung wird Ihr Antrag von den Bereichen:

    • S.3 Straßen - Brücken (Städtische Betriebe Minden)
    • FB 5.12 Bauberatung, Baugenehmigung
    • FB 5.5 Verkehrsplanung

    geprüft.

    Wenn die eingereichten Unterlagen aussagekräftig sind, senden wir Ihnen nach abgeschlossener Prüfung die Vertragsunterlagen zu. Ggf. ist es aber auch nötig, das Grundstück zu besichtigen und die Maßnahme vor Ort zu prüfen.

    Wenn Änderungen an Ihrem Vorhaben nötig sind, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Minden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de