Gehwegüberfahrten Herstellung

    Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Antrag auf eine

    • Baustellenzufahrt,
    • neue Grundstückszufahrt
    • Änderung bzw. Erweiterung einer vorhandenen Zufahrt

     

    Zur Antragstellung von Zufahrtsgenehmigungen sind grundsätzlich nur die Eigentümer des betreffenden Grundstücks berechtigt bzw. in Vollmacht für einen Eigentümer Handelnde.
    Die Verwaltungsgebühr für das Genehmigungsverfahren beträgt derzeit 30,00 €.

    Ein Antrag auf Baustellenzufahrt ist mindestens 4 Wochen vor Beginn einer Überfahrt über die öffentliche Fläche zum evtl. Abriss eines Gebäudes oder zur Überfahrt einer Altzufahrt zu einem Bauvorhaben zu stellen.

    Dem Antrag ist ein bemaßter Plan mit farblicher Kennzeichnung der Lage der gewünschten Zufahrt beizufügen.

    Die bautechnische Ausführung der Baustellenzufahrt ist nach Genehmigung derselben durch den Eigentümer bzw. in Vollmacht für einen Eigentümer Handelnde in Auftrag zu geben. Das entsprechende Fachunternehmen muss in die Handwerksrolle für Tiefbau/Straßenbau eingetragen sein.

     

    Ein Antrag auf eine neue Grundstückszufahrt ist mindestens 2 Monate vor dem Bauwunsch zu stellen.

    Im Zuge einer Neubaumaßnahme bzw. bei Anträgen, die im Genehmigungsverfahren über den Fachbereich Bauordnung bearbeitet worden sind, sind der genehmigte Plan der Bauordnung mit grünem Prüfstempel sowie eine Kopie des Bauscheins beizufügen.

    Im Falle eines Freistellungsverfahrens sind ein bemaßter Plan mit farblicher Kennzeichnung der Lage der Zufahrt sowie die Freistellungsbescheinigung in Kopie einzureichen.


    Alle erforderlichen Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung per Post zu übersenden.
    Wünschenswert ist auch die Angabe einer Telefonnummer und einer Mailadresse.

     

    Nach Genehmigung der jeweiligen Zufahrt wird diese durch die Stadt Gütersloh erstellt.

     

     

    Anträge auf Änderung bzw. Zufahrtserweiterung oder zur Genehmigung einer eventuellen 2. Zufahrt sind ebenfalls mindestens 2 Monate vor dem Bauwunsch zu stellen.  Dazu ist das Antragsformular der Stadt Gütersloh unter Beifügung eines Plans mit Einzeichnung der Lage der Zufahrt einzureichen.

    Auch hier wird nach erteilter Genehmigung die Zufahrt bautechnisch durch die Stadt Gütersloh erstellt.

    Sämtliche Ausführungskosten sind durch den Eigentümer zu tragen.

     

    Weitere Informationen sowie das Formular zur Antragstellung sind ebenfalls auf dem Bürgerportal als Download hinterlegt.

     


    Kontaktdaten:
    Marina Krautwedel
    Tel.: 05241-823526
    Handy: 0170 45 72 334
    Mail: marina.krautwedel@guetersloh.de

     

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Gütersloh

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 70

    33330 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +4905241822760

    E-Mail: Tiefbau@guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Eickhoffstr. 38/40

    33330 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 82-2096

    Fax: 05241 82-2118

    E-Mail: verwaltung.tiefbau@guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Planskizze der Örtlichkeit
    • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
    • Fotos der Bestandssituation

    Voraussetzungen

    Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.

    Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de