Gehwegüberfahrten Herstellung

    Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Recklinghausen

    Laut Beschluss des Bau- und Grundstücksausschusses vom 9. Oktober 1990 werden Bordsteinabsenkungen für Zufahrten zu Anliegergrundstücken nicht mehr durch die Stadt Recklinghausen ausgeführt.
     
    Der Anlieger, der eine Bordsteinabsenkung wünscht, ist dafür zuständig und verantwortlich und muss diese beim Fachbereich Mobilität, Stadtgrün und Straßenbau, Sachgebiet Brücken/Unterhaltung (68.22) zwecks Genehmigung beantragen.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenunterhaltung / Brücken

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Recklinghausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 3

    45657 Recklinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492361502711

    E-Mail: Manuel.Walf@recklinghausen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Planskizze der Örtlichkeit
    • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
    • Fotos der Bestandssituation

    Voraussetzungen

    Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.

    Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de