Gehwegüberfahrten HerstellungOnline erledigen

    Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Generell werden in der Straßenplanung die Zufahrten zu privaten Grundstücken gemäß rechtskräftigem Bebauungsplan angelegt. Die nachträgliche Herstellung von Grundstückszufahrten, Bordsteinabsenkungen, Veränderungen des Gehweges auf privates Verlangen usw. bedingen in der Regel einen Eingriff in den Straßenkörper.
    Dafür ist eine Zustimmung des Straßenbaulastträgers notwendig, bei der die Vorgaben für eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ausführung gegeben werden. Die Leistungen haben im Auftrag und zu Lasten des Antragstellers/der Antragstellerin zu erfolgen.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c55e49f00d4059c133cca9069f47b74

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a5a5c61f5829e76b4ff2a425448c7bdf

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßen- und Landschaftsbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Leggewie-Straße 13

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-721

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dülmen

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Leggewie-Straße 13

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49259412758

    E-Mail: tiefbau@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dülmen

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Leggewie-Straße 13

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49259412758

    E-Mail: tiefbau@duelmen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    Voraussetzungen

    Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.

    Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Dülmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de