Gehwegüberfahrten Herstellung

    Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    Öffentliche Straßen können auch anders genutzt werden, als nur für den Verkehr. Dafür wird in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Eine Sondernutzungserlaubnis außerhalb von Ortschaften kann bei der Straßenbaubehörde des jeweiligen Straßenbaulastträgers beantragt werden; innerhalb einer Ortschaft, bei der Stadt oder Gemeinde. Weiterhin können unter bestimmten Umständen Verkehrsraumeinschränkung genehmigt werden, wie zum Beispiel die Parkplatzabsperrung in einer Halteverbotszone für einen Umzug, oder auch Gehwegüberfahrten.

    Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen bei Baumaßnahmen und Arbeiten im Straßenraum

    Als Sondernutzung im Zusammenhang mit Baumaßnahmen zählt z.B. die Aufstellung von

    • Gerüsten
    • Schutt- und Materialcontainern
    • Bauzäunen
    • Baumaschinen etc.
    • das Abstellen von Gegenständen und Materialien auf öffentlichen Verkehrsflächen wie z.B. Sand, Kies, Steine etc
    • Arbeiten im Straßenraum
    • Verkehrsbeschränkungen während einer Baumaßnahme

    Für alle oben genannten Anliegen nutzen Sie das hinterlegte Formular verkehrsrechtliche Anordnung.

    Der Sondernutzungsantrag ist mindestens zwei Wochen vor Ausübung der Sondernutzung zu stellen (Sondernutzungssatzung).

     

    Für Sondernutzung von Straßen zu gewerblichen Zwecken klicken Sie auf den Link: Sondernutzung von Straßen (zu gewerblichen Zwecken)

     

     

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bad Honnef

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492224-184191

    E-Mail: VL-Tiefbau-Bauhof@bad-honnef.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Die erforderlichen Unterlagen sind je nach gestelltem Antrag unterschiedlich.

    Voraussetzungen

    Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.

    Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef

    Sondernutzungssatzung Stadt Bad Honnef

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bad Honnef

    Je nach gestelltem Antrag unterscheiden sich die Verfahren. Bei Interesse wenden Sie sich an das Ordnungsamt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Honnef

    Die Bearbeitungszeit hängt von der einzelnen Fallgestaltung ab und kann nur vom Ordnungsamt eingeschätzt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bad Honnef

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de