Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Engelskirchen
Zur Herstellung einer Grundstückszufahrt kann auf Antrag des/der Grundstückseigentümer/in die Genehmigung erteilt werden, eine vorhandene Hochbordanlage abzusenken.
Die anfallenden Kosten zur Änderung der Bordsteinabsenkung / Grundstückseinfahrt sind durch den Antragsteller zu tragen.
Die Absenkung darf nur von einer zugelassenen Firma ausgeführt werden, die die Gewähr dafür bietet, dass die Arbeiten sach- und fachgerecht durchgeführt werden.
Der Antrag ist gemeinsam von dem/der Eigentümer/in des Grundstückes und von der ausführenden Firma zu unterschreiben.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Planskizze der Örtlichkeit
- Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
- Fotos der Bestandssituation
Voraussetzungen
Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Hinweise (Besonderheiten)
Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021