Gehwegüberfahrten Herstellung

    Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Das Tiefbauamt ist für alle im Zusammenhang mit Strassen und Brücken einhergehenden Aufgaben zuständig:

    • Planung, Neu- und Ausbau sowie Unterhaltung, Betrieb und Instandsetzung öffentlicher Straßen, Geh- und Radwege, Plätze und Brunnen (einschl. Straßenentwässerung und Straßenbegleitgrün)
    • Planung, Neu- und Ausbau sowie Unterhaltung, Betrieb und Instandsetzung von öffentlichen Ingenieurbauwerken wie Brücken, Tunnel, Stütz- und Lärmschutzwänden sowie Parkdecks und -anlagen
    • Ingenieurleistungen bei privaten und städtischen Erschließungsmaßnahmen
    • Neubau und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung in Zusammenarbeit mit der Fa. enwor
    • Erschließung bzw. Änderungen im Bereich von Grundstückszufahrten
    • Koordinierung, Beaufsichtigung und Abnahme von Arbeiten der Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Telefon) in städtischen Strassen
    • Koordinierung und Begleitung von Arbeiten durch den Baulastenträger an Land- und Kreisstrassen im Stadtgebiet
    • Zuschussangelegenheiten
    • Einwohnerversammlungen im Zuge von Straßenum- oder Neubaumaßnahmen sowie Abstimmung mit übergeordneten Behörden, Rat und Bürgern
    • Abrechnung und Veranlagung der von Anliegern zu zahlenden Beiträge

    Allgemeine Ziele:

    • Erhaltung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur
    • wirtschaftliche und termingerechte Planung und Erschließung von Straßen unter Beachtung der Minimierung der Bau- und Folgekosten
    • Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Verkehrsanlagen
    • Verbesserung der Anliegerstraßen
    • Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durch bedarfsgerechte Reparaturen und schnelle Beseitigung von Unfallgefahren
    • Funktionserhaltung der Straßenentwässerung

    Zielgruppen:

    • EinwohnerInnen
    • VerkehrsteilnehmerInnen
    • Gewerbetreibende
    • Investoren und private Erschließungsträger

    Unterlagen:

    • In der Regel sind keine Antragsunterlagen erforderlich.
    • Hinweise, Beanstandungen und Wünsche, ggf. Ortstermine können zunächst telefonisch erfolgen bzw. vereinbart werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_df3bae8c55d02153c751198ee94c58a7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Tiefbauamt - A 66

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-6100

    Fax: 02406 83-6198

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Tiefbauamt - A 66

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-6100

    Fax: 02406 83-6198

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt - A 66

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Tiefbau und Verkehr Abt. 66.2 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-6100

    Fax: 02406 83-6198

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Planskizze der Örtlichkeit
    • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
    • Fotos der Bestandssituation

    Voraussetzungen

    Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.

    Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herzogenrath

    Ratsinformationssystem der Stadt Herzogenrath

    • Erschliessungsgeitragssatzung
    • Straßenausbausatzung nach § 8 KAG NRW

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Herzogenrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de