Gehwegüberfahrten Herstellung

    Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Aufbruchgenehmigung

    Der Aufbruch einer öffentlichen Verkehrsfläche bedarf einer Genehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers, diese ist i.d.R. bei der Stadt Baesweiler zu beantragen.

    Bei Aufbrüchen an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten ist die Genehmigung des jeweiligen Baulastträgers notwendig. In diesen Fällen nennt Ihnen das Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau gerne die zuständigen Ansprechpartner.

    Ein Antrag zum "Aufbruch einer öffentlichen Verkehrsfläche" ist erforderlich bei Baumaßnahmen, die ganz oder teilweise in der öffentlichen Verkehrsfläche stattfinden (z.B. Verlegung von Versorgungsleitungen, Aufgrabungen infolge von Arbeiten an Hausfassaden z.B. bei Kelleraußenwandisolierung, Wärmedämmung oder Verklinkerung der Fassade u.ä.). Die nötigen Arbeiten dürfen nur durch Fachunternehmen mit einer Eintragung in der "Handwerksrolle Straßenbau" oder einer IHK-Eintragung ausgeführt werden, zudem ist von diesen Fachunternehmen vor Beginn der Arbeiten ein Antrag zur Verkehrslenkung beim Ordnungsamt der Stadt Baesweiler zu stellen.

    Grundsätzlich ist bei baulichem Eingriff in die öffentliche Verkehrsfläche oder bei baulicher Veränderung der öffentlichen Verkehrsfläche immer die Genehmigung des Straßenbaulastträgers, i.d.R. der Stadt Baesweiler einzuholen. Im Falle eines Aufbruchs ist ein formloser schriftlicher Antrag unter Beachtung des Merkblattes (s. Downloads) zu stellen.

    Bordsteinabsenkung

    Eine Bordsteinabsenkung mit Anpassung der Nebenanlage (Geh- und Radweg, Parkstreifen o.ä.) im Bereich einer geplanten Zufahrt innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche bedarf einer Genehmigung des zuständigen Straßenbaulastträgers, diese ist i.d.R. bei der Stadt Baesweiler zu beantragen. Sollte die Baulast bei einem anderen Träger liegen, teilt Ihnen das Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau gerne den zuständigen Ansprechpartner mit.

    Einen Antrag auf Bordsteinabsenkung stellt man, um für eine Garagen-, Carport- oder Stellplatzzufahrt einen Bordstein inkl. der Nebenanlage abzusenken oder um eine vorhandene Absenkung beseitigen zu dürfen. Sollte ein Gehweg im Bereich der geplanten Errichtung eines Carports, Garage oder Stellplatzes bereits auf ganzer Länge mittels Rundbord abgesenkt sein, muss dennoch ein Antrag gestellt werden, da die vorhandene Nebenanlage als Gehweg für den Fußgänger und nicht für das regelmäßige Überfahren mit Fahrzeugen dimensioniert ist, d.h. die Befestigung der Nebenanlage muss ertüchtigt werden, damit sie den auftretenden Belastungen stand hält.

    Da es sich bei der Bordsteinabsenkung i.d.R. um Arbeiten in der öffentlichen Verkehrsfläche handelt, dürfen diese nur durch Fachunternehmen mit einer Eintragung in der "Handwerksrolle Straßenbau" oder einer IHK-Eintragung ausgeführt werden, zudem ist von diesen Fachunternehmen vor Beginn der Arbeiten ein Antrag zur Verkehrslenkung beim Ordnungsamt der Stadt Baesweiler zu stellen.

    Grundsätzlich ist bei baulicher Veränderung der öffentlichen Verkehrsfläche immer die Genehmigung des Straßenbaulastträgers, i.d.R. der Stadt Baesweiler einzuholen.
    Im Falle einer Bordsteinabsenkung ist ein formloser schriftlicher Antrag unter Betrachtung des Merkblattes (s. Downloads) zu stellen.

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

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    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Abwasserbeseitigung und Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Baesweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Mariastraße 2

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492401800102

    Fax: +492401800129

    E-Mail: lara.roosen@stadt.baesweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Planskizze der Örtlichkeit
    • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
    • Fotos der Bestandssituation

    Voraussetzungen

    Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.

    Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    circa 6 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Baesweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de