Gehwegüberfahrt Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Köln
Sie möchten auf Ihrem Grundstück einen Stellplatz einrichten? Oder Sie wollen den schon vorhandenen Stellplatz sicher und bequem erreichen, müssen dabei aber einen Bordstein oder einen Gehweg mit Bordstein überfahren?
Für die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt oder Bordsteinabsenkung benötigen Sie eine Genehmigung.
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Ansprechpartner
Amt für Straßen und Radwegebau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 115 oder 0221 / 221-0
Fax: 0221 / 221-27800
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Antrag
Bitte nutzen Sie das Formular unter Downloads und Infos. - Lageplan
Bitte nutzen Sie die Skizze, die Sie unter Downloads und Infos finden. Darin sollen Grundstücksbreite, Gehwegbreite, Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Gebäude sowie die Standorte von Bäumen, Beleuchtung und Stromkästen enthalten sein. - Fotos
Bitte fügen Sie Fotos bei, die die Lage des zukünftigen oder schon vorhandenen Stellplatzes zeigen. - Katasterauszug
Bitte fügen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster im Maßstab 1:500 bei. Liegt der Bordstein in einem Bereich ohne Bebauungsplan oder im Außenbereich, wird zusätzlich eine Flurkarte und eine Deutsche Grundkarte im Maßstab 1:5.000 benötigt. Eine In
Voraussetzungen
Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
§ 18 in Verbindung mit § 14a Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Verfahrensablauf
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Köln
Hinweise (Besonderheiten)
Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021