Gehwegüberfahrten Herstellung

    Gehwegüberfahrten Herstellung

    Sie möchten Ihr Grundstück, beispielsweise für einen Stellplatz, von der Straße aus befahrbar machen. Für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.

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    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Willich

    Adresse

    Hausanschrift

    Rothweg 2

    47877 Willich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492156/949 -206

    Fax: +492156/949 258

    E-Mail: strassenverkehr@stadt-willich.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehrsangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    32/2 Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Planskizze der Örtlichkeit, Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt, Fotos der Bestandssituation

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich

    • 6 Wochen (bis zu 6 Wochen)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de