Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Lauf-, Rad- und Motorsportveranstaltungen oder auch Schützenumzüge sowie Feierlichkeiten im öffentlichen Straßenraum stellen zumeist Sondernutzungen von Straßen dar, die einer Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamtes bedürfen.
Erlaubnispflichtig sind in der Regel folgende Veranstaltungen
- Leichtathletik
- Motorsport
- Nachbarschaftsfeste u.ä.
- Radsport
- Reitsport
- Umzüge (Schützen, St. Martin, Karneval)
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Ansprechpartner
Gemeinde Niederkrüchten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492163 980 136
E-Mail: Hermann.Derix@niederkruechten.de
erforderliche Unterlagen
- Planskizze der Örtlichkeit
- Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
- Fotos der Bestandssituation
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
Mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist ein formloser Antrag, aus dem der Veranstalter, die Strecke bzw. der Zugweg, sowie die Zeiten der Veranstaltung und die etwaige Teilnehmerzahl hervorgehen.
Diesem sind beizufügen:
- Nachweis über eine ausreichende Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Veranstaltererklärung
Versicherungssummen
Umfang von Haftpflichtversicherungen für Veranstaltungen nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (Randnr. 20-23)
(Mindestversicherungssummen)
Veranstaltungen mit Kraftwagen und bei gemischten Veranstaltungen (auch Karnevalsumzüge mit Teilnahme von Kraftfahrzeugen)
- 500.000 € für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 150.000 €)
- 100.000 € für Sachschäden
- 20.000 € für Vermögensschäden
Veranstaltungen mit Motorrädern und Karts
- 250.000 € für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 150.000 €)
- 50.000 € für Sachschäden
- 5.000 € für Vermögensschäden
bei Radsportveranstaltungen, anderen Veranstaltungen mit Fahrrädern und sonstigen Veranstaltungen (auch Karnevalsumzüge ohne Teilnahme von Kraftfahrzeugen)
- 250.000 € für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 100.000 €)
- 50.000 € für Sachschäden
- 5.000 € für Vermögensschäden
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Viersen
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Die Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamtes ist, mit Ausnahme der Martinszüge, gebührenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen. Dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Viersen