Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe, ambulante soziale Dienste und Gewerbetreibende
Beschreibung
Hinweise für Kalletal
Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen genehmigen, zum Beispiel von/vom:
- den Vorschriften über die Straßenbenutzung (§ 2).
- den Halt- und Parkverboten (§ 12 Absatz 4).
- Verbot des Parkens vor oder gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten (§ 12 Abs. 3).
- der Vorschrift, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zu halten (§ 13 Absatz 1).
- der Vorschrift, im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1 und 290.2) nur während der dort vorgeschriebenen Zeit zu parken (§ 13 Absatz 2).
- den Vorschriften über Höhe, Länge und Breite von Fahrzeug und Ladung (§ 18 Absatz 1 Satz 2, § 22 Absatz 2 bis 4).
- den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen (§ 21a).
- Sonn- und Feiertagsfahrverbot (§ 30 Absatz 3).
- Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen (§ 32 Absatz 1).
- den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen (Anlage 2), Richtzeichen (Anlage 3), Verkehrseinrichtungen (Anlage 4) oder Anordnungen (§ 45 Absatz 4) erlassen sind.
- dem Nacht- und Sonntagsparkverbot (§ 12 Absatz 3a).
Grundsätzlich werden bei allen Anliegen Einzelfallprüfungen durchgeführt. Die Genehmigungen sind zeitlich begrenzt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kalletal
Schriftlicher Antrag, in der Regel mit Begründung der Anfrage oder/und Dringlichkeitsnachweise.
Voraussetzungen
Durchführung von Reparatur- oder Montagearbeiten und zu diesem Zweck benötigte spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge oder Transport von schwerem/umfangreichen Material.
Bei Pflegediensten liegen keine Voraussetzungen vor.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kalletal
U. a. Straßenverkehrsordnung, Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, Erlasse, Straßen und Wegerecht
Fristen
Hinweise für Kalletal
14 Tage
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kalletal
In der Regel ein bis 14 Tage, je nach Aufwand.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022