Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe, ambulante soziale Dienste und Gewerbetreibende
Beschreibung
Hinweise für Kalletal
Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen genehmigen, zum Beispiel von/vom:
- den Vorschriften über die Straßenbenutzung (§ 2).
- den Halt- und Parkverboten (§ 12 Absatz 4).
- Verbot des Parkens vor oder gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten (§ 12 Abs. 3).
- der Vorschrift, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zu halten (§ 13 Absatz 1).
- der Vorschrift, im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1 und 290.2) nur während der dort vorgeschriebenen Zeit zu parken (§ 13 Absatz 2).
- den Vorschriften über Höhe, Länge und Breite von Fahrzeug und Ladung (§ 18 Absatz 1 Satz 2, § 22 Absatz 2 bis 4).
- den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen (§ 21a).
- Sonn- und Feiertagsfahrverbot (§ 30 Absatz 3).
- Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen (§ 32 Absatz 1).
- den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen (Anlage 2), Richtzeichen (Anlage 3), Verkehrseinrichtungen (Anlage 4) oder Anordnungen (§ 45 Absatz 4) erlassen sind.
- dem Nacht- und Sonntagsparkverbot (§ 12 Absatz 3a).
Grundsätzlich werden bei allen Anliegen Einzelfallprüfungen durchgeführt. Die Genehmigungen sind zeitlich begrenzt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kalletal
Schriftlicher Antrag, in der Regel mit Begründung der Anfrage oder/und Dringlichkeitsnachweise.
Voraussetzungen
Durchführung von Reparatur- oder Montagearbeiten und zu diesem Zweck benötigte spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge oder Transport von schwerem/umfangreichen Material.
Bei Pflegediensten liegen keine Voraussetzungen vor.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Kalletal
Ab 30 Euro
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022