Ausnahmegenehmigung Parken

    Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe, ambulante soziale Dienste und Gewerbetreibende

    Handwerksbetriebe, ambulante soziale Dienste und Gewerbetreibende können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zur Erleichterung der Parkplatzsuche eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen. Neben ortgebundenen Parkausweisen können Sie auch gebietsübergreifende Ausnahmegenehmigungen beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen genehmigen zum Beispiel:

    •  von den Vorschriften über die Straßenbenutzung (§ 2);
    •  von den Halt- und Parkverboten (§ 12 Absatz 4);
    •  vom Verbot des Parkens vor oder gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten (§ 12 Abs. 3),
    •  von der Vorschrift, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zu halten (§ 13 Absatz 1);
    •  von der Vorschrift, im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1 und 290.2) nur während der dort vorgeschriebenen Zeit zu parken (§ 13 Absatz 2);
    • von den Vorschriften über Höhe, Länge und Breite von Fahrzeug und Ladung (§ 18 Absatz 1 Satz 2, § 22 Absatz 2 bis 4);
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen (§ 21a);
    • vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot (§ 30 Absatz 3);
    • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen (§ 32 Absatz 1);
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen (Anlage 2), Richtzeichen (Anlage 3), Verkehrseinrichtungen (Anlage 4) oder Anordnungen (§ 45 Absatz 4) erlassen sind;
    • von dem Nacht- und Sonntagsparkverbot (§ 12 Absatz 3a).

    Grundsätzlich werden bei allen Anliegen Einzelfallprüfungen durchgeführt. Die Genehmigungen sind zeitlich begrenzt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    7.1.90 Team Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Paulinenstraße 45

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 977-305

    Fax: 05231 977-523

    E-Mail: verkehrsangelegenheiten@detmold.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Detmold

    Schriftlicher Antrag, in der Regel mit Begründung der Anfrage oder / und Dringlichkeitsnachweise.

    Voraussetzungen

    Durchführung von Reparatur- oder Montagearbeiten und zu diesem Zweck benötigte spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge oder Transport von schwerem/umfangreichen Material.

    Bei Pflegediensten liegen keine Voraussetzungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Detmold

    U. a. Straßenverkehrsordnung, Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung , Erlasse, Straßen und Wegerecht

    Fristen

    Hinweise für Detmold

    14 Tage

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Detmold

    In der Regel 1 -14 Tage, je nach Aufwand.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Detmold

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de