Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe, ambulante soziale Dienste und Gewerbetreibende
Beschreibung
Hinweise für Bünde
Der Handwerkerparkausweis gilt für alle Handwerker und IHK-Mitgliedsunternehmen, die Reparatur- oder Montagearbeit an wechselnden Orten durchführen und hierfür einen Service- oder Werkstattwagen mit entsprechender fester Firmenaufschrift haben. Der Handwerkerparkausweis gilt im Regierungsbezirk Detmold (auf Antrag auch in ganz Nordrhein-Westfalen). Es ist dem Inhaber erlaubt, für die Dauer eines Arbeitseinsatzes und ausdrücklich nicht zum Abstellen der Fahrzeuge im Bereich der Betriebsstätte, auf allen öffentlichen Parkplätzen zu parken.
Die Genehmigung für OWL ist übertragbar auf jedes Fahrzeug, das zum Fuhrpark Ihres Betriebes gehört. Sie wird hinter die Frontscheibe gelegt und gilt damit nur für das jeweils genutzte Fahrzeug. Wenn Sie mehrere Fahrzeuge gleichzeitig einsetzen, benötigen Sie entsprechend viele Originale, die in den jeweiligen Fahrzeugen ausgelegt werden müssen. Die Genehmigung für NRW beschränkt sich auf 5 Fahrzeuge.
Der Handwerkerparkausweis berechtigt zum Parken
- im eingeschränkten Haltverbot/in Haltverbotszone
- auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht
- an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- auf Bewohnerparkplätzen.
Sofern diese Erleichterungen im konkreten Einzelfall nicht ausreichen, ist es möglich, individuelle Lösungen im Gespräch mit den Straßenverkehrsbehörden zu suchen. Die sich daraus ergebenden Ausnahmegenehmigungen sind dann allerdings ortsgebunden und nicht gebietsübergreifend einsetzbar.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bünde
- Kopie der Handwerkskarte (bei persönlicher Vorsprache kann auch das Original vorgelegt werden)
- Kopie der Gewerbeanmeldung
Voraussetzungen
Durchführung von Reparatur- oder Montagearbeiten und zu diesem Zweck benötigte spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge oder Transport von schwerem/umfangreichen Material.
Bei Pflegediensten liegen keine Voraussetzungen vor.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bünde
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verfahrensablauf
Hinweise für Bünde
Wenn Sie Ihren Betriebsitz in Bünde haben, beantragen Sie den Handwerkerparkausweis im Rathaus. Sie brauchen nicht persönlich vorbeizukommen, der Antrag kann schriftlich gestellt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bünde
Der Handwerkerparkausweis ist ein Jahr gültig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Bünde