Ausnahmegenehmigung ParkenOnline erledigen

    Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe, ambulante soziale Dienste und Gewerbetreibende

    Handwerksbetriebe, ambulante soziale Dienste und Gewerbetreibende können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zur Erleichterung der Parkplatzsuche eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen. Neben ortgebundenen Parkausweisen können Sie auch gebietsübergreifende Ausnahmegenehmigungen beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Strassenverkehr: Parkgenehmigung für Handwerkersbetriebe

    Geltungsbereich des Handwerkerparkausweises

    Der Handwerkerparkausweis kann für das Stadtgebiet Sankt Augustin, für den Regierungsbezirk Köln oder wahlweise für ganz NRW erteilt werden.

    Antragsberechtigte/ Voraussetzung für die Genehmigung

    Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A oder B der Handwerksordnung und sonstige Betriebe, soweit die sonstigen Betriebe:

    • regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen
    • spezielle Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen
    • das Fahrzeug muss auf beiden Seiten mit deutlich lesbaren festen Firmenaufschriften versehen sein
    • keine reine Ladetätigkeiten

    Zuständigkeit für die Antragsbearbeitung

    Anträge sind bei der für den Hauptsitz des Betriebes zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Antragstellende Personen mit Betriebssitz außerhalb des jeweiligen Geltungsbereiches können den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie tätig werden, stellen.

    Berechtigungsumfang

    Die Genehmigung berechtigt ohne gesonderte Einzelfallprüfung während der Durchführung von Handwerkerdiensten und handwerklichen Dienstleistungen zum Parken:

    • im eingeschränkten Haltverbot/ Zonenhaltverbot nach Zeichen 286/ 290 StVO
    • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 I StVO)
    • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer ( § 13 II StVO)
    • auf Bewohnerparkplätzen ( § 45 Ib StVO)

    Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder in dessen Nahbereich.

    Übertragbarkeit der Genehmigung

    Der Handwerkerparkausweis ist übertragbar auf maximal fünf weitere Fahrzeuge, gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug, in dem der Parkausweis im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist. Es können so viele Fahrzeuge wie benötigt beantragt werden (siehe Ziffer 9 Verwaltungsgebühren). Sofern Sie über mehr als 5 Fahrzeuge verfügen, ist gegebenenfalls ein weiterer Antrag zu stellen.

    Fahrzeugwechsel

    Bei einem Fahrzeugwechsel muss der der Originalhandwerkerparkausweis sowie eine Kopie des neues Fahrzeugscheins beziehungsweise des Zulassungsbescheinigung Teil I zur Änderung vorgelegt werden.

    Gültigkeitsdauer

    Die Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr. Nachträglich beantragte weitere Handwerkerparkausweise des gleichen Antragstellers können an die Laufzeit des ersten Parkausweises angepasst werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b18ae66e44e679264bd6a60fd4d18b6a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 06.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Antrag
    • Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Kopie der aktuellen Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer oder der Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite). Wenn keine Eintragung bei der Handwerkskammer erforderlich ist,ist schriftlich zu erläutern, welche Tätigkeiten ausgeübt werden bzw. wofür der Einsatz eines Werkstatt- oder Servicefahrzeugs erforderlich ist.
    • Kopie der Fahrzeugscheine beziehungsweise Zulassungsbescheinigungen Teil I
    • Fotos der Firmenfahrzeuge mit Firmenaufschrift

    Voraussetzungen

    Durchführung von Reparatur- oder Montagearbeiten und zu diesem Zweck benötigte spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge oder Transport von schwerem/umfangreichen Material.

    Bei Pflegediensten liegen keine Voraussetzungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Sankt Augustin

    Handwerkerparkausweis mit dem Geltungsbereich "Stadtgebiet Sankt Augustin"

    Die Verwaltungsgebühr beträgt je Genehmigung

    • Einzelausnahme 55,00 Euro
    • bis zu 6 Monate 130,00 Euro
    • bis zu 1 Jahr 180,00 Euro
    • bis zu 3 Jahre 250,00 Euro

     

    Handwerkerparkausweis mit dem Geltungsbereich "Regierungsbezirk Köln":

    Die Verwaltungsgebühr beträgt 305 Euro für die erste Ausnahmegenehmigung und 153 Euro für jede weitere Genehmigung/Ausfertigung des Antragstellenden, die zeitgleich beantragt wird. Für weitere Ausnahmegenehmigungen des gleichen Antragstellenden, die nachträglich beantragt werden und an die Laufzeit der bisherigen Ausnahmegenehmigungen angepasst werden, ist für jeden angefangenen Monat der Restgültigkeit der ersten Ausnahmegenehmigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12,75 Euro (1/12 von 153 Euro) zu entrichten.

     

    Handwerkerparkausweis mit dem Geltungsbereich "NRW":

    Die Verwaltungsgebühr beträgt 350 Euro für die erste Ausnahmegenehmigung und 175 Euro für jede weitere Genehmigung/Ausfertigung des Antragstellers, die zeitgleich beantragt wird.

    Für weitere Ausnahmegenehmigungen des gleichen Antragstellenden, die nachträglich beantragt werden und an die Laufzeit der bisherigen Ausnahmegenehmigungen angepasst werden, ist für jeden angefangenen Monat der Restgültigkeit der ersten Ausnahmegenehmigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 14,60 Euro (1/12 von 175 Euro) zu entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de