Ausnahmegenehmigung Parken

    Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe, ambulante soziale Dienste und Gewerbetreibende

    Handwerksbetriebe, ambulante soziale Dienste und Gewerbetreibende können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zur Erleichterung der Parkplatzsuche eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen. Neben ortgebundenen Parkausweisen können Sie auch gebietsübergreifende Ausnahmegenehmigungen beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Die Sonderparkgenehmigungen berechtigen zur Befreiung von diversen Verkehrszeichen.

    Sonderparkausweis für die Stauffenbergstraße/Bruchhauser Straße

    Auf dem Parkplatz der Stauffenbergstraße sowie im Bereich der Bruchhauser Straße Nr. 12 - 26 herrscht Parkverbot (?). Als Anwohner*in(?) haben Sie die Möglichkeit einen Sonderparkausweis zu beantragen.

    Besucher*in im Anwohnergebiet

    Die Ausnahmegenehmigung gilt für den Bewohnerparkbezirk und das Auslegen der Parkscheibe.

    Pflege bedürftiger Angehöriger

    Bei der Pflege von bedürftigten Angehörigen gilt eine Befreiung der Bewohnerparkbezirke.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d3769fc12004f444926e2b44247bfd97

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr - Abt. 363

    Adresse

    Hausanschrift

    Haus-Vorster Straße 8

    51379 Leverkusen

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Fotos der Fahrzeuge, auf denen das amtliche Kennzeichen und die Firmenbeschriftung (auf beiden Fahrzeuglängsseiten) ersichtlich ist
    • Nachweis für den Betrieb: Handwerkskarte / Gewerbekarte / Gewerbeanmeldung / Zulassung als Pflegedienst

    Voraussetzungen

    Durchführung von Reparatur- oder Montagearbeiten und zu diesem Zweck benötigte spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge oder Transport von schwerem/umfangreichen Material.

    Bei Pflegediensten liegen keine Voraussetzungen vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de