Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe, ambulante soziale Dienste und Gewerbetreibende
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Wenn Sie umziehen möchten, können Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Aufstellen von Haltverbotsschildern vor dem Haus beantragen. Die Haltverbotsschilder sind von Ihnen selbst zu besorgen und müssen mindestens 4 Kalendertage vor dem Umzug aufgestellt werden. Des Weiteren können bei Umzügen Ausnahmegenehmigungen zum Parken z.B. in Fußgängerzonen oder in bereits bestehenden Haltverbotsbereichen beantragt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Erlaubnisse nach der StVO
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161 686-4510
Fax: 02161 25-6291
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Fax: 02161 25-6291
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
Förmlicher Antrag, den Sie als Online-Antrag einreichen können.
Falls Sie eine persönliche Beratung bei den zuständigen Sachbearbeiter/innen benötigen, können Sie online einen Termin vereinbaren oder sich telefonisch unter den oben aufgeführten Telefonnummern melden.
Voraussetzungen
Durchführung von Reparatur- oder Montagearbeiten und zu diesem Zweck benötigte spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge oder Transport von schwerem/umfangreichen Material.
Bei Pflegediensten liegen keine Voraussetzungen vor.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Mönchengladbach
24,00 Euro bis zu drei Tagen
36,00 Euro bis zu 7 Tagen
60,00 Euro bis zu 14 Tagen
Weitere Informationen
Hinweise für Mönchengladbach
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Mönchengladbach