Unbedenklichkeitsbescheinigung für wirtschaftliche Tätigkeiten von öffentlichen Einrichtungen Erteilung
Hinweise für Lemgo
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt.
Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung wird erklärt, dass keine Verbindlichkeiten gegenüber der Alten Hansestadt Lemgo in der Vergangenheit entstanden sind und sich die Person oder Firma steuerlich korrekt verhielt.
Es dürfen also keine offenen Forderungen im Bereich Gewerbesteuer, Grundbesitzabgaben, Müllabfuhr usw. bestehen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird in den folgenden Fällen benötigt:
- Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güter- oder Personenverkehr
- Erteilung einer Gaststättenkonzession
- Erteilung einer Taxikonzession
- Erteilung öffentlicher Aufträge
- Vorlage bei den Bankinstituten im Falle der Inanspruchnahme eines Kredites
- usw.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Name und Anschrift der Person bzw. des Betriebes
- Anzahl der Ausfertigungen
- Vorlage bei ?
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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