Unbedenklichkeitsbescheinigung für wirtschaftliche Tätigkeiten von öffentlichen Einrichtungen Erteilung
Hinweise für Düren
Beschreibung
Hinweise für Düren
Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bestehen (steuerliche Zuverlässigkeit).
Eine Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Beispiele:
- Erteilung einer Gaststättenkonzession
- Schank- und Speisewirtschaft
- Spielhallen
- Reisegewerbekarten
- öffentliche Ausschreibungen
- Taxi / Mietwagengewerbe
- Makler / Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff GewO
Gerne können Sie hierfür das Formular "Anforderung Bescheinigung in Steuersachen" (siehe Downloads) verwenden.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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