Unbedenklichkeitsbescheinigung für wirtschaftliche Tätigkeiten von öffentlichen Einrichtungen ErteilungOnline erledigen

    Unbedenklichkeitsbescheinigung für wirtschaftliche Tätigkeiten von öffentlichen Einrichtungen Erteilung

    Hinweise für Neuss

    Beschreibung

    Hinweise für Neuss

    Die Bescheinigung in Steuersachen informiert über das Steuerverhalten einer Person oder Firma. Sie wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, zum Beispiel bei der Erteilung einer Gaststättenerlaubnis, zur Erlaubnis für das Ausüben einer Immobilienmaklertätigkeit oder für die Genehmigung der gewerblichen Personenbeförderung. Sie erhalten die Bescheinigung, wenn Sie keine Steuerschulden bei der Stadt Neuss haben.

    Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie die Bescheinigung dann per Post.

    Bitte beachten Sie, dass die Stadt Neuss zuständig sein muss. Dies ist dann der Fall, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Neuss haben. Falls der Antrag für eine Firma gestellt wird, muss diese Ihren Sitz in Neuss haben. 

    Falls dies nicht der Fall sein sollte und Sie trotzdem eine Bescheinigung aus Neuss benötigen, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Kontaktinformationen sind unter Kontakt zu entnehmen.

    Für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f7f7931d6c8e920411b1d31b4e45d4a2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbesteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    41460 Neuss

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Neuss

    Bei der Nutzung des Online-Verfahrens

    • Zur Identifizierung ist eine Kopie oder ein Foto eines Ausweisdokumentes (z.B. Personalausweis) erforderlich. Bitte erzeugen Sie diese Datei bevor Sie den Online-Dienst aufrufen.  

    Formulare

    Hinweise für Neuss

    Voraussetzungen

    Hinweise für Neuss

    • Das Gewerbe muss einen Sitz in Neuss haben.
    • Geschäftsführer*Innen müssen in den letzten 5 Jahren (einmal) in Neuss gemeldet gewesen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Neuss

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Neuss

    • Den Antrag auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie direkt online stellen.
    • Sollten Sie für mehrere Personen eine Bescheinigung benötigen, müssen Sie den Onlinedienst mehrfach durchlaufen.
    • Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie die Bescheinigung per Post zugesandt.

    Fristen

    Hinweise für Neuss

    Die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt ein Jahr.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Neuss

    Kosten

    Hinweise für Neuss

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Neuss

    Weitere Informationen

    Hinweise für Neuss

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Neuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de