Hauptwohnsitz ummelden
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Sofern Sie eine weitere Wohnung bezogen haben, ist auch diese anzumelden.
Wird eine bestehende Nebenwohnung aufgegeben, kann die Abmeldung bei der Stadt/Gemeinde der Haupt- oder Nebenwohnung erfolgen. Die jeweilige Stadt/Gemeinde teilt der Stadt/Gemeinde des anderen Wohnsitzes die Aufgabe mit, sodass das Melderegister entsprechend fortgeschrieben werden kann.
Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt/Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen.
Um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Anmeldung zu gewährleisten, bringen Sie bitte die Bestätigung des neuen Wohnungsgebers mit. Sollte es sich um Ihr Eigentum handeln, füllen Sie die Bestätigung bitte selbst aus.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass aller Personen, die sich anmelden wollen
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, sofern noch kein Dokument vorhanden ist
- Bei Zu-/Einzug: Bestätigung des neuen Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbestätigung) - bei Eigentum bitte selbst ausfüllen -
- bei Minderjährigen: ggfs. Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils
- Bei Wegzug ins Ausland: Wohnungsgeberbestätigung (Auszugsbestätigung)
Formulare
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Voraussetzungen
Sie beziehen eine Wohnung und machen diese zu Ihrer Hauptwohnung.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Den Wechsel der Hauptwohnung müssen Sie persönlich gegenüber der zuständigen Stelle bekanntgeben.
Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann vom Ausfüllen eines Formulars abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden. Sie bestätigen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Ihre Unterschrift.
Die Adresse Ihrer neuen Hauptwohnung wird auf dem Personalausweis vermerkt.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die Wohnsitzan- bzw. -abmeldung fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie, dass Sie beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise den Wohnort in Ihren Dokumenten ändern lassen müssen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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