§ 62 Kennzeichen für Reitpferde
Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Anlage und Unterhaltung der Reitwege, Ausgabe der Reitplaketten
Beim Reiten auf öffentlichen oder privaten Wegen in der freien Landschaft oder im Wald muss ein gut sichtbares, beidseitig am Zaumzeug angebrachtes, und gültiges Kennzeichen geführt werden.
Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Erteilung eines Kennzeichens für Reitpferde (Reitplakette).
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Ansprechpartner
Sachgebiet Dezernatscontrolling/ Haushalt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-7101
Fax: 02381 17-2931
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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