§ 62 Kennzeichen für Reitpferde

    § 62 Kennzeichen für Reitpferde

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Alle, die in der freien Landschaft auf privaten und öffentlichen Wegen ein Pferd reiten oder führen möchten, müssen ein gültiges Reitkennzeichen besitzen.

    Dies ist in den §§ 58 ff des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) in der zurzeit gültigen Fassung geregelt.

    Reiter mit Wohnsitz in Gelsenkirchen, können die entsprechenen Reitkennzeichen bei der unteren Naturschutzbehörde beantragen.

    Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten sie gerne!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 08.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Dienstgebäude Rathausplatz (ehem. Finanzamt Buer) - Referat 60/4 - Landschafts- und Grünordnungsplanung (untere Naturschutzbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    45894 Gelsenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492091694267

    E-Mail: kay.kruppa@gelsenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 03.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gelsenkirchen

    • Personalausweis
    • in Ausnahmefällen (wenn ein Beauftragter den Antrag stellt!): Vollmacht inklusive Personalausweis des Antragstellers und gültiger Personalausweis des Beauftragten

    Formulare

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Bei der Erstausgabe ist es erforderlich, dass die Person, die den Antrag für das Reitkennzeichen (nicht pferde-, sondern haltergebunden) stellt, persönlich zur Übergabe der Kennzeichen und zum Informationsgespräch erscheint.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Fristen

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Kosten

    Hinweise für Gelsenkirchen

    • 41 Euro bei der Erstausgabe, anschließend 31 Euro pro Kalenderjahr

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gelsenkirchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de