§ 62 Kennzeichen für Reitpferde

    Reiten

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Reiten in der freien Landschaft und im Wald

    Im Kreis Wesel gilt die Reitregelung gem. § 58 Abs. 1 und 2 Landesnaturschutzgesetz (NatschG). Das Gesetz erlaubt das Reiten in der freien Landschaft zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Wegen auf eigene Gefahr.

    Das Reiten im Wald ist ebenfalls zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen auf eigene Gefahr gestattet.

    Hieraus folgt grundsätzlich, dass in der freien Landschaft und im Wald überall dort geritten werden darf, wo es durch ein Reitverbotsschild nicht ausdrücklich verboten ist.

    Den entsprechenden Gesetzestext finden Sie unter Links.

    Reitkennzeichen und Reitplaketten

    Jeder, der im Wald oder in der freien Landschaft ausreitet, braucht nach dem Landesnaturschutzgesetz gut sichtbare Reitkennzeichen und gültige Reitplaketten. Reitkennzeichen und Jahresplaketten können beim Kreis Wesel bestellt werden. Mit dem Erwerb der Reitplaketten wird auch die so genannte Reitabgabe gezahlt.

    Das Reiten ohne gültige Kennzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend behördlich zu ahnden ist. Die Anbringung der Reitkennzeichen wird durch regelmäßige Kontrollen auf den Reitwegen überprüft. Bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht werden Bußgelder erhoben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_014512eab1548a7d5cba06926ee819fa

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Koordinationsbereichsleitung

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Reiten

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wesel

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wesel

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wesel

    Fristen

    Hinweise für Wesel

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wesel

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • Private Nutzung - Erstantrag: 40,26€
    • Private Nutzung - Verlängerung: 30,26€
    • Reiterhöfe - Erstantrag (für Reitkennzeichen mit Jahresaufklebern): 90,26€
    • Reiterhöfe - Verlängerung: 80,26€
    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Darin enthaltene Reitabgabe: 25,00 Euro (private Nutzung) und 75,00 Euro (gewerbliche Reiterhöfe). Die Gebühr muss überwiesen werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Der Wohnort der Halterin bzw. des Halters ist für die Ausgabe maßgeblich, nicht der Standort des Pferdes.

    Das Reitkennzeichen ist im ganzen Bundesgebiet für die Dauer des jeweiligen Kalenderjahres gültig.

    Anträge auf Erteilung von Reitkennzeichen finden Sie im Downloadbereich, sind im Zimmer 547 des Kreishauses Wesel und im Dienstleistungszentrum in Moers erhältlich bzw. können bei den angegebenen Kontaktpersonen angefordert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de