§ 62 Kennzeichen für Reitpferde Zuteilung
Hinweise für Viersen
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Gültige Reitkennzeichen benötigt jeder, der im Wald oder in der freien Landschaft ausreitet. Sie werden bei der für den Wohnort des Pferdehalters zuständigen untere Naturschutzbehörde erteilt. Sie gelten für das jeweilige Kalenderjahr. Der Pferdehalter ist für die Kennzeichnung seines Pferdes verantwortlich.
Eine telefonische Bestellung ist nicht möglich. Persönliche Vorsprachen sind nicht erforderlich. Sollte im Einzelfall dennoch eine persönliche Vorsprache erfolgen, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
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Kosten
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- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Für private Reiter: 39,50 € Kennzeichen und Jahresplaketten; 30,50 € nur Jahresplaketten (Kennzeichen sind vorhanden) Reiterhöfe für Mietpferde: 89,50 € Kennzeichen und Jahresplaketten; 80,50 € nur Jahresplaketten (Kennzeichen sind vorhanden)
Hinweise (Besonderheiten)
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Das Reiten sowie das Führen eines Pferdes ohne gültige und beiderseitig gut sichtbare Reitkennzeichen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbuße geahndet werden. Bitte beachten Sie auch, dass stets beide Reitkennzeichen gut sichbar geführt werden müssen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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