Amtsblatt Zusendung
Hinweise für Morsbach
Beschreibung
Hinweise für Morsbach
Der "Flurschütz" ist das Amtsblatt der Gemeinde Morsbach.
Erscheinungsweise: alle drei Wochen samstags. Kostenlose Zustellung an möglichst alle Haushalte in der Gemeinde Morsbach.
Auflage: 5.200 Stück
Herausgeber für den amtlichen und den nichtamtlichen Teil:
Der Bürgermeister der Gemeinde Morsbach, Bahnhofstraße 2, 51597 Morsbach, Tel. 02294/6990, Fax. 02294/699187, Email: flurschuetz@gemeinde-morsbach.de
Herausgeber für den Anzeigenteil: c-noxx.media oHG, Im Reichshof 1, 51580 Reichshof, Tel. 02265/9987782,
Email: flurschuetz@c-noxx.com
Vereinsnachrichten im "Flurschütz"
Die Vereine im Gemeindegebiet können den "Flurschütz" mit Leben füllen. Texte können über die nebenstehende Onlinedienstleistung übermittelt werden.
Kontrastreiche Fotos in möglichst hoher Auflösung im jpg-Format lockern den Text auf. Fotos bitte nicht im Text "einbetten", sondern einzeln hochladen.
Texte und Fotos laden Sie bitte bis spätestens 15 Tage vor dem Erscheinungstermin auf der Homepage der Gemeinde Morsbach hoch.
Hier die Vorteile des Flurschütz auf einen Blick:
- Amtliches Mitteilungsblatt, das regelmäßig alle 3 Wochen erscheint. Die Bekanntmachungen können heraus getrennt und gesammelt werden.
- Kostenlose Verteilung an alle Haushalte in der Gemeinde Morsbach.
- Vom Inhaltlichen sowie von der Aufmachung gern gelesenes, informatives und attraktives Informationsblatt für die Bürger:innen der Gemeinde Morsbach.
- Gute Druckqualität. Durchgehend in Farbe.
- "Sprachrohr" der Morsbacher Vereine und Verbände.
- Dokumentation der Arbeit von Rat und Verwaltung.
- Sonderveröffentlichungen, wie farbiger Abfallkalender, Veranstaltungskalender des Gemeindekulturverbandes und Erläuterungen der Verwaltung zu neuen Satzungsbestimmungen.
- Seit 2001 wird jede Flurschütz-Ausgabe komplett und aktuell ins Internet gestellt. So entsteht im Laufe der Jahre ein informatives Flurschütz-Archiv, in dem man auch in älteren Ausgaben Artikel und Satzungen nachlesen kann.
- Inseratsangebot für Handel, Handwerk und Gewerbe.
- Familien- und Kleinanzeigen gehören in den Flurschütz.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen