Kinderreisepass Ersatz wegen Verlust
Hinweise für Lübbecke
Beschreibung
Hinweise für Lübbecke
Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit können bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten.
Der Kinderreisepass ist nur mit einem biometrischen Lichtbild des Kindes gültig. Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt 1 Jahr (neu seit 01.01.2021), längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr.
Zur Beantragung und Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Das Kind muss bei der Beantragung persönlich erscheinen.
Eine Verlängerung ist nur dann möglich, sofern der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist und eine Doppelseite im Pass frei von Eintragungen und Stempeln ist. Anderenfalls ist eine Neuausstellung erforderlich.
Einige Länder akzeptieren auch bei Kindern nur biometrische, maschinenlesbare Reisepässe.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- die Erst-/Neuausstellung des Kinderreisepasses beträgt 13,00 €
- die Verlängerung oder Bildaktualisierung beträgt 6,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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