Kinderreisepass Ersatz wegen Verlust

    Kinderreisepass Ersatz wegen Verlust

    Hinweise für Lübbecke

    Beschreibung

    Hinweise für Lübbecke

    Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit können bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten. 

    Der Kinderreisepass ist nur mit einem biometrischen Lichtbild des Kindes gültig. Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt 1 Jahr (neu seit 01.01.2021), längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr.

    Zur Beantragung und Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Das Kind muss bei der Beantragung persönlich erscheinen.
    Eine Verlängerung ist nur dann möglich, sofern der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist und eine Doppelseite im Pass frei von Eintragungen und Stempeln ist. Anderenfalls ist eine Neuausstellung erforderlich.

    Einige Länder akzeptieren auch bei Kindern nur biometrische, maschinenlesbare Reisepässe.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.2.1 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishausstr. 2-4

    32312 Lübbecke

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lübbecke

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    Formulare

    Hinweise für Lübbecke

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • die Erst-/Neuausstellung des Kinderreisepasses beträgt 13,00 €
    • die Verlängerung oder Bildaktualisierung beträgt 6,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lübbecke

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de