Kinderreisepass Ersatz wegen Verlust
Hinweise für Detmold
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Deutsche Staatsangehörige, die in Detmold ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Reisepass bei der Bürgerberatung beantragen.
Die Lieferung durch die Bundesdruckerei kann aktuell zwischen 8 und 10 Wochen dauern.
Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Die Aushändigung erfolgt nach ca. 3-4 Werktagen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass)
- ggf. Geburtsurkunde
- bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.
- aktuelles (nicht älter als 3-6 Monate) biometrietaugliches Lichtbild (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
Die Bürgerberatung bietet Ihnen die Möglichkeit, biometrische Lichtbilder für die Beantragung von Personaldokumenten vor Ort zu machen. Sollten Sie diese Möglichkeit nutzen, planen Sie Ihren Besuch etwa 10-15 Minuten vor Ihrem Termin, um diesen Service nutzen zu können. Der Zugang dafür ist nicht barrierefrei. Die Bilder werden online an den Sachbearbeiter übermittelt. Das Nutzungsentgelt beträgt 6 Euro, ein Ausdruck der Bilder erfolgt nicht.
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, ein aktuelles Lichtbild vom Fotografen mitzubringen.
Benutzung des Terminals für Kinder ab 6 Jahren empfohlen!
zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 18 Jahren:
-
vor Vollendung des 18. Lebensjahres genügt es, wenn zusätzlich zum Kind ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden; wenn ein Elternteil verstorben ist (soweit im Melderegister noch nicht vermerkt), eine Sterbeurkunde
-
wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Ausstellung eines Passes - § 6 Absatz 1 Paßgesetz (PaßG)
Gültigkeitsdauer - § 5 Paßgesetz (PaßG)
Lichtbild - § 4 Passverordnung (PassV)
Gebühren - § 15 Passverordnung (PassV)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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- Reisepass ca. 6-8 Wochen (beachten Sie gfs. aktuelle Angaben weiter oben)
- Expressreisepass innerhalb von ca. 3-4 Werktagen
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Antragstellung bei geplanter Eheschließung:
Antragstellerinnen oder Antragsteller, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung einen Reisepass mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. Dies gilt jedoch nur dann, sofern zwischen Eheschließung und Antritt der Reise keine Möglichkeit mehr zur Ausstellung eines Dokumentes besteht (Nachweis der gebuchten Reise erforderlich).
s. auch 4.1.1.6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV)
Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergibt.
Der Reisepass kann erst nach Vorlage der Heiratsurkunde ausgegeben werden.
Weitere Informationen
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Weil eine eigenhändige Unterschrift sowie die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig ist, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich!
Die Abholung kann mit Vollmacht und Vorlage der alten Dokumente durch eine andere Person erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Kind im Ausland ein eigenes Dokument benötigt.
Gültigkeitsdauer:
- der Reisepass ist zehn Jahre gültig;
- bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre,
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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