Kinderreisepass Ersatz wegen VerlustOnline erledigen

    Kinderreisepass Ersatz wegen Verlust

    Hinweise für Dülmen

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Aufgrund einer Gesetzesänderung werden ab dem 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert, aktualisiert und es erfolgt nach Umzug keine Berichtigung des Wohnortes. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können allerdings bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Bitte beachten Sie, dass eine Berichtigung oder Änderung des Wohnortes im Kinderreisepass aus Sicht des Bundesinnenministeriums des Innern und für Heimat unzulässig ist.

    Eltern können, unabhängig vom Alter der Kinder, Personalausweise und Reisepässe mit einer Gültigkeit von sechs Jahren für ihre Kinder beantragen. Innerhalb der EU genügt ein Personalausweis als Reisedokument.

    Außerhalb der EU ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu die jeweiligen Einreisebestimmungen Ihres Reisezieles (siehe  Internetseite des Auswärtigen Amtes).

    Zu den Gründen, warum der Gesetzgeber Kinderreisepässe zum 31.12.2023 abgeschafft hat und was bei Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder zu beachten ist, finden Sie ausführliche Informationen auf der BMI-Internetseite.

    Rechtsgrundlagen 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_415b0c5bdd0d7fe9decb21fc72624bc0

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02594 12-102

    Fax: 02594 12-149

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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    Deutsch

    Sprache: de