Kinderreisepass Ersatz wegen VerlustOnline erledigen

    Kinderreisepass Ersatz wegen Verlust

    Hinweise für Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Achtung:

    Die Neuausstellung von Kinderreisepässen sowie die Aktualisierung/Verlängerung von Kinderreisepässen ist nur noch bis Ende 2023 möglich. Ab dem 01.01.2024 können aufgrund gesetzlicher Vorgaben auch für Kinder ausschließlich ePässe und Personalausweise ausgestellt werden. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die Standorte des Bürger*innenservice und die Bezirksämter im Zeitraum 23.12.2023 bis 01.01.2024 geschlossen sind.

     

    Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres kann wahlweise ein Kinderreisepass oder ein ePass beantragt werden. Die gleichzeitige Ausstellung eines Kinderreisepasses und eines ePasses ist nicht zulässig.

    Unterschiede Kinderreisepass und ePass

    Der Kinderreisepass ist günstiger als der ePass, wird sofort bei der Beantragung ausgestellt und kann im Gegensatz zum ePass verlängert bzw. aktualisiert werden. Im Gegensatz zum ePass sind neu ausgestellte Kinderreisepässe seit 01.01.2021 jedoch nur noch ein Jahr ab Ausstellung gültig.

    Im Gegensatz zum ePass verfügt der Kinderreisepass nicht über einen elektronischen Chip. Es ist zu beachten, dass die Einreise mit einem Kinderreisepass in einige Länder, z. B. in die USA, mit deutlich mehr Aufwand bei der Visabeantragung verbunden ist bzw. die Einreise mit einem Kinderreisepass grundsätzlich ausgeschlossen sein kann. Bitte informieren Sie sich vor der Reise eigenverantwortlich, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Ihr Zielstaat die Einreise mit einem Kinderreisepass ermöglicht. Die Stadt Aachen bietet diesbezüglich keine Beratung an.

    Kinderreisepass für Auslandsdeutsche
    Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf Kinder, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Aachen gemeldet sind.

    Die Erstausstellung von Kinderreisepässen für Kinder mit ausländischem Wohnsitz ist nur bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung und nicht bei der Stadt Aachen möglich.

    Weiterhin müssen bei Wohnsitz im Ausland u. A. deutlich mehr Unterlagen vorgelegt und erheblich höhere Gebühren entrichtet werden. Bitte beachten Sie das zur Verfügung gestellte Merkblatt (siehe Downloadbereich).
    Persönliche Beantragung

    Bei der Beantragung müssen, unabhängig vom Alter des Kindes, sowohl das Kind als auch mindestens ein gesetzlicher Vertreter persönlich anwesend sein. Die Bevollmächtigung einer anderen Person zur Passbeantragung ist nicht möglich.

    Benötigte Unterlagen

    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Biometrisches Lichtbild
    • Bisheriger Kinderreisepass bzw. ePass (entfällt bei Erstausstellung oder Verlust/Diebstahl)
    • Personalausweis oder Reisepass des anwesenden gesetzlichen Vertreters
    • Schriftliche Einverständniserklärung und Personalausweis bzw. Reisepass des anderen Elternteils. Alternativ ggf. Nachweis über alleinige Antragsberechtigung des anwesenden gesetzlichen Vertreters
    • Nachweis über Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (entfällt, wenn am Tag der Geburt des Kindes mindestens ein Elternteil im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit war)

    Hinweis: Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise zum Lichtbild

    Das Lichtbild muss biometrisch sein und den gesetzlichen Anforderungen, die in der Foto-Mustertafel eingesehen werden können, entsprechen. Die abweichenden Regelungen für Kinder unter 10 Jahren sind ebenfalls dort aufgeführt.

    Für größere Kinder (ab ca. sechs Jahren) kann das Lichtbild vor Ort am Selbstbedienungsterminal aufgenommen werden. Die Nutzung des Terminals ist gebührenpflichtig (4,50 €), es erfolgt abgesehen vom Kinderreisepass selber kein Ausdruck des Fotos. Das Terminal ist nicht für die Nutzung durch Kleinkinder und Säuglinge geeignet, daher wird empfohlen, bei jüngeren Kindern ein Foto mitzubringen.

    Mitgebrachte Bilder müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und als Ausdruck in ausreichender Qualität vorgelegt werden. Eine digitale Übermittlung an die Passbehörde, z. B. per E-Mail oder auf einem USB-Stick, ist nicht möglich.

    Hinweise zur Antragsberechtigung

    Zur Kinderreisepassbeantragung ist immer berechtigt, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind alleine ausüben darf.

    Bei Kindern, die mit beiden Elternteilen in einem Haushalt leben, müssen grundsätzlich beide Eltern der Beantragung schriftlich zustimmen, es sei denn es wird ein Nachweis über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht vorgelegt.

    Alleinerziehende Mütter können Kinderreisepässe für Ihr Kind grundsätzlich ohne Einverständnis des Vaters beantragen, sofern dieser mit dem Aufenthalt des Kindes einverstanden ist.

    Weitere Informationen zur Antragsberechtigung und den erforderlichen Unterlagen können Sie der Vollmacht zur Kinderreisepassbeantragung entnehmen.

    Gültigkeitsdauer

    Die Gültigkeit von Kinderreisepässen endet mit Vollendung des 12. Lebensjahres oder ein Jahr nach Ausstellung. Es gilt der zuerst erreichte Zeitpunkt.

    Aktualisierung/Verlängerung

    Kinderreisepässe können, sofern das Gültigkeitsdatum noch nicht erreicht wurde und das Dokument noch freie Seiten enthält, aktualisiert bzw. verlängert werden. Hierzu wird eine neue Datenseite mit einem aktuellen Lichtbild in das Dokument eingeklebt.

    Wichtig: Zur Aktualisierung oder Verlängerung sind die gleichen Unterlagen wie für eine Neuausstellung vorzulegen (s. oben).

    Es wird darauf hingewiesen, dass einige Länder für die Einreise keine verlängerten bzw. aktualisierten Kinderreisepässe akzeptieren. Bitte erkundigen Sie sich eigenverantwortlich nach den Einreisebestimmungen Ihres Zielstaates, die Stadt Aachen kann hierzu keine Auskünfte erteilen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a21a2aea55cc8733c4ce2f1dd811abe5

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerservice - Aachen Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Richterich: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8312

    Fax: 0241 432-8399

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Laurensberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Fax: 0241 413541-8599

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Kornelimünster / Walheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8420

    Fax: 0241 432-8499

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aachen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Aachen

    13,00 € (Neubeantragung)

    6,00 € (Aktualisierung oder Verlängerung)

    4,50 € (Nutzung SB-Terminal)

    Die Gebühr muss bei Antragstellung in bar oder per EC-Karte entrichtet werden. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de