Hilfe zur Gesundheit Erbringung

    Gesundheitshilfe

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Personen ohne Krankenversicherung können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.

    Beschreibung

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Bei Zutreffen der folgenden Punkte:

    • Sie sind nicht krankenversichert,
    • eine Zuständigkeit durch den LVR ist gegeben (s. Hinweise/Besonderheiten),
    • Sie beziehen bereits Eingliederungshilfe durch den LVR

    stellt der LVR unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.

    Dazu gehören zum Beispiel: 

    • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
    • Hilfe bei Krankheit
    • Hilfe zur Familienplanung (auch: Hilfe bei Sterilisation) - hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung
    • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e273ac59fd792de6dba35343389a3f65

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landschaftsverband Rheinland NEU

    Adresse

    Hausanschrift

    Kennedy-Ufer 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 809-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: post@lvr.de

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    • Formloser Antrag zur Ausstellung eines/ Behandlungsschein
    • Personalausweis oder Pass
    • Gegebenenfalls erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide

    Formulare

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Es genügt ein formloser Antrag beim LVR oder dem für Sie zuständigen Sozialamt

    • Formulare: Sozialhilfegrundantrag
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
    • Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
    • Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Der LVR prüft Ihren Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgen, abhängig von der jeweiligen Situation, die weiteren Schritte.

    • Befinden Sie beispielsweise sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im Krankenhaus werden nach erfolgter Bewilligung die Kosten für die Krankenbehandlung übernommen.
    • Befinden Sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Wohnheim übernimmt der LVR für Sie zum Beispiel die Anmeldung bei einer Krankenkasse.

    Fristen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem Zeitpunkt, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

    Kosten

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, benötigen wir von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular.

    Es besteht nur Zuständigkeit für Hilfe zur Gesundheit, wenn die Person wesentlich geistig, seelisch oder körperlich behindert ist.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Informationen zum Sozialhilfegrundantrag beim Landschaftsverband Rheinland (LVR)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 08.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de