Hilfe zur Gesundheit Erbringung

    Hilfe zur Gesundheit Erbringung

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Personen ohne Krankenversicherung können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landschaftsverband Rheinland NEU

    Adresse

    Hausanschrift

    Kennedy-Ufer 2

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 809-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: post@lvr.de

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sozialamt (50)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Es genügt ein formloser Antrag beim LVR oder dem für Sie zuständigen Sozialamt

    • Formulare: Sozialhilfegrundantrag
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
    • Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
    • Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Der LVR prüft Ihren Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgen, abhängig von der jeweiligen Situation, die weiteren Schritte.

    • Befinden Sie beispielsweise sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im Krankenhaus werden nach erfolgter Bewilligung die Kosten für die Krankenbehandlung übernommen.
    • Befinden Sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Wohnheim übernimmt der LVR für Sie zum Beispiel die Anmeldung bei einer Krankenkasse.

    Fristen

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem Zeitpunkt, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Reg.-Bez. Köln

    Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 08.07.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de