Hilfe zur Gesundheit Erbringung
Hilfe zur Gesundheit Erbringung
Hinweise für Reg.-Bez. Köln
Personen ohne Krankenversicherung können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.
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Ansprechpartner
Formulare
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Es genügt ein formloser Antrag beim LVR oder dem für Sie zuständigen Sozialamt
- Formulare: Sozialhilfegrundantrag
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Reg.-Bez. Köln
- Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
- Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
- Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich
Verfahrensablauf
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Der LVR prüft Ihren Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgen, abhängig von der jeweiligen Situation, die weiteren Schritte.
- Befinden Sie beispielsweise sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im Krankenhaus werden nach erfolgter Bewilligung die Kosten für die Krankenbehandlung übernommen.
- Befinden Sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Wohnheim übernimmt der LVR für Sie zum Beispiel die Anmeldung bei einer Krankenkasse.
Fristen
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Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem Zeitpunkt, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.
Bearbeitungsdauer
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Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 08.07.2020