Gesundheitshilfe
Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf
Beschreibung
Hinweise für Reg.-Bez. Düsseldorf
Bei Zutreffen der folgenden Punkte:
- Sie sind nicht krankenversichert,
- eine Zuständigkeit durch den LVR ist gegeben (s. Hinweise/Besonderheiten),
- Sie beziehen bereits Eingliederungshilfe durch den LVR
stellt der LVR unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
- Hilfe bei Krankheit
- Hilfe zur Familienplanung (auch: Hilfe bei Sterilisation) - hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Formloser Antrag zur Ausstellung eines/ Behandlungsschein
- Personalausweis oder Pass
- Gegebenenfalls erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide
Formulare
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Es genügt ein formloser Antrag beim LVR oder dem für Sie zuständigen Sozialamt
- Formulare: Sozialhilfegrundantrag
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
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- Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
- Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
- Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Der LVR prüft Ihren Antrag. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgen, abhängig von der jeweiligen Situation, die weiteren Schritte.
- Befinden Sie beispielsweise sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im Krankenhaus werden nach erfolgter Bewilligung die Kosten für die Krankenbehandlung übernommen.
- Befinden Sie sich zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Wohnheim übernimmt der LVR für Sie zum Beispiel die Anmeldung bei einer Krankenkasse.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, benötigen wir von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular.
Es besteht nur Zuständigkeit für Hilfe zur Gesundheit, wenn die Person wesentlich geistig, seelisch oder körperlich behindert ist.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 08.07.2020
Stichwörter
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