Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Erstmalig einen Personalausweis beantragen

    Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.

    Beschreibung

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Wo muss ich meinen Personalausweis/ vorläufigen Personalausweis beantragen?

    Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises / vorläufigen Personalausweis ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro)

    Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass?

    Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Personalausweispflicht.

    Kinder bis zum 12. Lebensjahr benötigen für Reisen einen Kinderreisepass* (oder für bestimmte Länder, z. B. USA, einen Reisepass).

    * [Der Kinderreisepass ist seit dem 01.01.2024 entfallen.]

    eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union

    Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können ab dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2cac3399d271a17036e2e6c431f2249a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Vorzulegen sind

    • das bisherige Dokument (Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass)
    • ein aktuelles, biometrisches Passbild im Format 35 x 45 mm (nicht älter als sechs Monate!)
    • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
    • bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis): die Zustimmung beider Elternteile

    Formulare

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Reisepass besitzen.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
    • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
      • Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
    • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
      Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
    • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    • Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 22,80 € (Laufzeit: 6 Jahre).
    • Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 37,00 € (Laufzeit: 10 Jahre).
    • Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 € (Gültigkeit: 3 Monate).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de