Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Allgemeines
Für Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Coesfeld haben, wird vom Bürgerbüro Coesfeld ein Personalausweis ausgestellt.
In Deutschland ist man ab dem 16. Lebensjahr ausweispflichtig. Für Auslandsaufenthalte werden grundsätzlich Ausweisdokumente benötigt.
Für Personen unter 16 Jahren wird bei der Antragsstellung eine Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Betreuer:in) benötigt. Wenn ein Elternteil die alleinige Sorge besitzt, kann der Personalausweis nur mit Einverständnis dieser Person beantragt werden.
Für geschäftsunfähige Personen, kann nur die Person, die als Betreuter ihren Aufenthalt bestimmen darf, den Personalausweis beantragen. Hierfür muss bei der Antragstellung ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.
Für die Antragstellung muss die Person, für den der Ausweis beantragt werden soll, persönlich erscheinen.
Wann erhalte ich meinen beantragten Personalausweis?
Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungsdauer liegt circa bei 2 bis 3 Wochen. Kurz vor und in der Ferienzeit kann es eventuell zu verlängerten Lieferzeiten kommen.
Wenn der Personalausweis fertig erstellt wurde, erhalten Sie direkt von der Bundesdruckerei ein Schreiben mit PIN und PUK für die automatisch freigeschaltete Online-Funktion. In diesem Brief sind 2 Felder zum freirubbeln. Wenn dieser Brief bei Ihnen angekommen ist, können Sie den fertiggestellten neuen Personalausweis bei uns im Bürgerbüro abholen.
Zur Abholung muss der alte Ausweis oder der vorläufig ausgestellte Ausweis mitgebracht werden.
Online-Ausweisfunktion (eID)
Auf folgendem Link finden Sie alle Informationen zur eID.
Gültigkeit der Personalausweise
- Bei Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
- Bei Personen über 24 Jahren: 10 Jahre
- Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich.
Änderungen des Namens oder der Adresse
Bei einer Namensänderung kann nur ein neuer Ausweis beantragt werden. Eine Änderung ist nicht möglich. Ein neuer Personalausweis kann 8 Wochen vor der Eheschließung mit dem neuen Namen beantragt werden. Hierfür muss vom Standesamt eine Bescheinigung über die Eheschließung vorgelegt werden. Dieser Ausweis wird unsererseits erst nach der Eheschließung ausgehändigt.
Bei einer Adressänderung durch Ummeldung kann der Ausweis geändert werden. Es muss kein neuer Personalausweis beantragt werden.
Terminbuchung Bürgerbüro
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Coesfeld
- Bisheriger Personalausweis oder Kinderreisepass
- Bei Verlust dieses Ausweises oder für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch oder Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde
- 1 aktuelles biometrietaugliches Passbild ohne Kopfbedeckung
- Sprechen Anhaltspunkte für eine fremde Staatsangehörigkeit (beispielsweise durch Geburt im Ausland) muss der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit beispielsweise durch Einbürgerungsurkunde, Spätaussiedlerbescheinigung oder ähnlichem nachgewiesen werden.
Formulare und Online-Dienste
Formulare
Hinweise für Coesfeld
Voraussetzungen
Hinweise für Coesfeld
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Coesfeld
Verfahrensablauf
Hinweise für Coesfeld
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
- Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen. - Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
Hinweise für Coesfeld
- 37,00 Euro für Personen über 24 Jahren
- 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021
Stichwörter
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