Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.
Beschreibung
Hinweise für Düren
Im Informations- und Serviceportal des Bundesministerium des Innern können Sie sich unter www.personalausweisportal.de umfassend über die Funktionen und die Handhabung des Personalausweises sowie über den Schutz der persönlichen Daten informieren. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern.
Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24-Jährigen sechs Jahre. Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen.
Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen sowohl das Kind bzw. der/die Jugendliche als auch ein gesetzlicher Vertreter bei der Beantragung anwesend sein.
Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige die Hinweise aus dem "Hinweisblatt - Ausstellung von Ausweisdokumenten für Minderjährige". Sie finden dieses rechts in den Downloads.
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich gestellt und unterschrieben werden. Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Bearbeitung dauert ca. zwei bis drei Wochen. Sollten Sie den Personalausweis früher benötigen (z. B. unverhoffter Antritt einer Reise, Personalausweis abgelaufen, verloren oder gestohlen), können Sie einen vorläufigen Personalausweis, der eine maximale Gültigkeit von drei Monaten hat, beantragen. Diesen erhalten Sie im Bürgerbüro sofort (gegen eine Gebühr von 10,00 Euro).
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes ( www.auswaertiges-amt.de)
Notwendige Unterlagen:
- Bisheriger Personalausweis oder Reisepass (Geburtsurkunde bei der erstmaligen Beantragung).
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild - nicht älter als sechs Monate - in der Größe 45 mm x 35 mm, im Hochformat ohne Rand. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung ohne Bedeckung der Augen zeigen. Von der Verpflichtung, dass das Lichtbild den/die Ausweisbewerber*in ohne Kopfbedeckung zeigen muss, können insbesondere aus religiösen Gründen Ausnahmen zugelassen werden.
Alternativ kann für Kinder ab dem 4.Lebensjahr die unten beschriebene Speed Capture Station vor Ort zur Erstellung des Lichtbildes genutzt werden.
- Sind Ihre Ausweisdokumente nicht mehr vorhanden und wurde Ihr letzter Personalausweis/Reisepass nicht in Düren ausgestellt, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit. Gegebenenfalls muss bei der letzten Pass-/Personalausweisbehörde ein Lichtbildabgleich angefordert werden.
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Antragsteller/in unter 16 Jahre:
Beide Sorgeberechtigten müssen bei der Beantragung eines Personalausweises anwesend sein und schriftlich ihre Zustimmung erklären. (s. Fenster Downloads: Hinweisblatt und Zustimmungserklärung).
Kann nur ein/e Sorgeberechtigte/r bei der Beantragung anwesend sein, muss die Zustimmung des/der abwesenden Sorgeberechtigte/n bei der Beantragung vorliegen (s. a. Downloads).
Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.
Sie haben ein dringendes Anliegen?
Dann schauen Sie morgens zwischen 07.30 und 08.00 Uhr in den Online-Terminkalender. Dort geben wir tagesaktuell zusätzliche Termine frei.
Oder rufen Sie ab 08.00 Uhr unsere Hotline an.
Abholung
Mit der Abholung des Personalausweises können Sie eine andere Person formlos schriftlich bevollmächtigen. Diese Person muss sich jedoch ausweisen können und den bisherigen Personalausweis des Antragstellers vorlegen. Bei Nicht-Erhalt des Pin-Briefes ist eine Abholung mit Vollmacht nicht möglich, da Sie persönlich eine neue Pin-Nummer vergeben müssen. Ausweis oder Reisepass auch früh morgens oder am Abend abholen?Sie sind berufstätig oder haben tagsüber keine Zeit ins Bürgerbüro zu kommen?
Dann können Sie bei der Beantragung Ihres Ausweises oder Reisepasses ein Fach in unserer Ausweisabholstation buchen.
Hier können Sie zwischen 06.00 Und 22.00 Uhr Ihr Ausweisdokument wie ein Paket aus einer Packstation abholen, ohne Anmeldung, ohne Termin.
Hinweis
Der alte Personalausweis wird nach Ablauf der Gültigkeit eingezogen und entwertet. Auf Wunsch geben wir Ihnen Ihren entwerteten Ausweis gerne als Andenken zurück.
Rechtliche Grundlage
PAuswG, PAuswV
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Einwohnerwesen, Bürgerservice, Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02421 25-2000
E-Mail: buergerbuero@dueren.de
erforderliche Unterlagen
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Formulare
Hinweise für Düren
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Düren
Verfahrensablauf
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
- Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen. - Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
- EUR 37,00 für antragstellende Person ab 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Person unter 24 Jahren
- EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Speed Capture Station für Passfotos
Die Speed Capture Station ist ein Selbstbedienungsterminal, an dem Sie in wenigen Minuten selbstständig die für die Beantragung eines Ausweises notwendigen biometrischen Merkmale - sprich Passfoto, Fingerabdrücke und Unterschrift - erfassen lassen können. Die Gebühr des Passfotos liegt bei 4,00 €. Das Passfoto wird nicht ausgedruckt, sondern lediglich digital verarbeitet und ist am Tag der Antragsstellung vor der Beantragung aufzunehmen.
Antragsstatus Personalausweis
Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises erfragen.Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021
Stichwörter
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