Erstmalig einen Personalausweis beantragen
Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Reisen kann für Jugendliche und Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Sie können Ihren Personalausweis oder Reisepass in jedem Kundenzentrum in Köln beantragen, unabhängig in welchem Stadtbezirk Sie wohnen. Beachten Sie bitte, dass Sie ihn dann auch dort abholen müssen, wo Sie ihn beantragt haben.
Personen, die sich nicht mehr in der Öffentlichkeit bewegen können, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Haus zu verlassen, können auf Antrag von der Personalausweispflicht befreit werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Überschrift "Befreiung von der Ausweispflicht".
Wenn Sie im Ausland wohnen und einen Personalausweis benötigen, beachten Sie bitte die besonderen Hinweise weiter unten.
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Ansprechpartner
Kundenzentrum Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-0
Fax: 0221 / 221-6592200
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Alter Personalausweis
Der bisherige Personalausweis wird bei der Aushändigung des neuen Ausweises eingezogen. - Bisheriger Kinderreisepass
- Ihr Reisepass
Der Reisepass wird benötigt, wenn Ihr bisheriger Ausweis verloren ging oder für den Fall, dass Sie bislang keinen Personalausweis besessen haben. - Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Bitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls ein Datenabgleich erfolgen muss. Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der G - Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an das Passfoto. Die Regelungen sind in einer Foto-Mustertafel ausführlich erläutert.
Unter "Passfotos - analog und digital" finden Sie Informat - Verlustanzeige
Diese ist erforderlich, wenn der alte Personalausweis verloren gegangen ist. Die Verlustanzeige steht Ihnen im Bereich "Downloads und Infos" zur Verfügung. - Bescheinigung der Polizei
Falls der bisherige Ausweis gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.
Formulare
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Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
- Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
- Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
- Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen. - Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Kosten
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- 22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
- 37 Euro für Personen ab 24 Jahren
- 10 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates werden durch den*die jeweilige*n Anbieter*in festgelegt.
Folgende Leistungen sind gebührenfrei:
- Erstmaliges Einschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
- Ändern der PIN (beispielsweise PIN vergessen)
- Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion
- Ändern der Anschrift bei Umzug
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
- Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht
Die Gebühr für eine Verlustanzeige beträgt zusätzlich 1,50 Euro.
Zahlungsmittel
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021
Stichwörter
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