Personalausweis Ausstellung erstmalig

    Personalausweis nach Einbürgerung

    Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument besitzen, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann. In der Regel ist das ein Personalausweis oder ein Reisepass.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Diese Dienstleistung kann nur über die Online-Terminvergabe gebucht werden!

    Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.

    Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b94c38cbb0ee30b5e896ffca29b78298

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Personalausweis nach Einbürgerung - Personen

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    aktuelles biometrisches Lichtbild, Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass), Nachweis der aktuellen Namensführung, Einbürgerungsurkunde, Kopie des Nationalpasses (beglaubigt von der Einbürgerungsbehörde des Kreises Kleve, falls die Staatsangehörigkeit abgelegt wurde oder vor der Einbürgerung ein Reiseausweis vorhanden war)

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    Ausländische Urkunden müssen von einem anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden. Die Original-Urkunde muss dabei in Kopie an die Übersetzung geheftet sein und vom Übersetzer gesiegelt werden!

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kleve

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

    • Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
      • Kommen Jugendliche ab 16 Jahren ihrer Pflicht nicht nach, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis zusammen mit der jugendlichen Person den Antrag stellen. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich bei der Antragstellung durch Bevollmächtigung des anderen Elternteils vertreten lassen.
    • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigten Elternteile den Antrag gemeinsam. Die Kinder und Jugendlichen müssen immer auch persönlich erscheinen, da das Bürgeramt ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
    • Bei der Beantragung müssen Sie erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen. Ab 2. August 2021 entfällt die Erklärung zur Abgabe der Fingerabdrücke, da bei jeder Personalausweisbeantragung Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen werden.
      Ausnahme: Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen.
    • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sind Sie gerade 16 Jahre alt geworden, besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und sind in Deutschland gemeldet, muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Bearbeitungsdauer

    Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Person ab 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Person unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Die persönliche Vorsprache des Antragsstellers/ der Antragstellerin (auch Kinder) ist auf jeden Fall erforderlich.

    Weitere Informationen finden Sie unter der Dienstleistung "Einbürgerung" des Kreises Kleve

    Ab dem 1. Juli 2024 ist die Ausstellung von neuen Ausweisdokumenten nach einer Einbürgerung nur noch nach vorheriger Terminbuchung über folgendes Onlineportal möglich. Sollten die Unterlagen bei der Antragstellung nicht vollständig vorgelegt werden, muss ein neuer Termin vereinbart werden!

    Bitte beachten Sie, dass für jeden Bürger und für jedes Ausweisdokument ein entsprechendes Zeitfenster gebucht werden muss. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de