Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent beantragen
Wenn Sie die Berufsbezeichnung Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres efahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Veterinärmedizinisch-technische(r) Assistentin / -assistent Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische(r) Laboratoriumsassistentin / -assistent Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pharmazeutisch-technische(r) Assistentin / Assistent Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische(r) Radiologieassistentin / -assistent Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische(r) Assistent / Assistentin für Funktionsdiagnostik Erteilung
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Formulare
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Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie
- nach einer Ausbildung die staatliche Prüfung als Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent bestanden haben,
- sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sind,
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
nicht definiert. Im Durchschnitt mehrere Wochen.
Kosten
Bemerkung: Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hochsauerlandkreis
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.08.2023