Stellvertretungserlaubnis nach GaststättengesetzOnline erledigen

    Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe (siehe Gaststättenerlaubnis) durch einen Stellvertreter betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber für einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden. (…) Wird das Gewerbe nicht mehr durch den Stellvertreter betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen. (§ 9 GastG)

    Demnach wird der Betrieb zwar im Namen und auf Rechnung des Betriebsinhabers, im Übrigen aber unter eigener Verantwortung durch den Stellvertreter selbständig geführt.

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    Version

    Technisch geändert am 04.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostkorso 5

    32545 Bad Oeynhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14-3300

    Fax: Fax: +49(0)5731 14-1901

    E-Mail: mi.brune@badoeynhausen.de

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Für den Gaststättenbetreiber:

    • ausgefüllter Antrag auf eine Stellvertretungserlaubnis (Antragsformular als Download)

    Für den Stellvertreter/die Stellvertreterin:

    • Kopie des Ausweisdokumentes, bei Ausländern auch der Aufenthaltserlaubnis
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde*
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde*
    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes im Original
    • Unterrichtungsnachweis der IHK (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz)
    • Gesundheitszeugnis oder eine Bescheinigung über die Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG vom 20.07.2000 (BGBl. I S. 1045) von Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt

    *Beide Dokumente können Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro beantragen.

    Formulare

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    • vorläufige Stellvertretungserlaubnis 100,00 €
    • endgültige Stellvertretungserlaubnis 250,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Oeynhausen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de