Tätigkeiten mit Krankheitserregern – Erlaubnis beantragen
Hinweise für Steinfurt
Wer Krankheitserreger nach Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, benötigt gemäß des Infektionsschutzgesetzes eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
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Hinweise für Steinfurt
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Sie benötigen die Erlaubnis durch die Behörde rechtzeitig vor Tätigkeitsbeginn, um Ihre Tätigkeit 30 Tage vor dem geplanten Start anzeigen zu können.
Bearbeitungsdauer
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Die zuständige Behörde entscheidet innerhalb von drei Monaten.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 19.01.2024