Tätigkeiten mit Krankheitserregern Erlaubnis

    Tätigkeiten mit Krankheitserregern – Erlaubnis beantragen

    Hinweise für Steinfurt

    Beschreibung

    Hinweise für Steinfurt

    nicht angegeben

    Sie benötigen eine Erlaubnis nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn Sie als verantwortliche Person

    •  Krankheitserreger nach Deutschland einführen,
    • aus Deutschland ausführen,
    • aufbewahren,
    • abgeben oder
    • mit ihnen arbeiten wollen.

    Als Krankheitserreger gelten

    • Viren,
    • Bakterien,
    • Pilze,
    • Parasiten und
    • sonstige Agens, die bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen können.

    Als Tätigkeiten mit Krankheitserregern gelten insbesondere:

    • Versuche mit vermehrungsfähigen Krankheitserregern,
    • mikrobiologische und serologische Untersuchungen zur Feststellung meldepflichtiger Krankheitserreger mithilfe von Verfahrensschritten zur gezielten Anreicherung oder Vermehrung von Krankheitserregern;

    Bestimmte Tätigkeiten oder Personen, die mikrobiologische Untersuchungen zur Diagnostik für die unmittelbare Behandlung der eigenen Patientinnen und Patienten durchführen sind von der Erlaubnispflicht befreit. Dazu zählen:

    • Ärztinnen und Ärzte,
    • Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie
    • Tierärztinnen und Tierärzte;
    • Personen, die
      • Arbeiten zur mikrobiologischen Qualitätssicherung durchführen und
      • die erforderliche Sachkunde besitzen und
      • die zuständige Behörde auf Antrag von der Erlaubnispflicht freistellt;
    • Mitarbeitende, die
      • unter der Aufsicht einer Person arbeiten, die über eine Erlaubnis verfügt oder von der Erlaubnispflicht ausgenommen ist;
    • bestimmte Verfahren, zum Beispiel Sterilitätsprüfungen;

    Gehören Sie einer der oben genannten Gruppen an, erkundigen Sie sich vor Tätigkeitsbeginn bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt. Sie müssen die Tätigkeit dort melden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fe372d47c4414971e7ca30b06b3ba1f9

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 10

    48565 Steinfurt

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Steinfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 10

    48565 Steinfurt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02551692800

    E-Mail: gesundheitsamt@kreis-steinfurt.de

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Steinfurt

    Formulare

    Hinweise für Steinfurt

    Voraussetzungen

    Hinweise für Steinfurt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Steinfurt

    • Sie beantragen die Erlaubnis bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt (untere Gesundheitsbehörde)
    • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen. Danach erhalten Sie die gewünschte Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid.
    • Zur Verhütung übertragbarer Krankheiten kann sie die Erlaubnis auf bestimmte Tätigkeiten oder bestimmte Krankheitserreger beschränken, oder mit Auflagen verbinden.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 27.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de