Kampfmittel Beseitigung
Hinweise für Detmold
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Um Gefahren zu vermeiden, ist vor Aufnahme einer Bautätigkeit zu prüfen, ob Hinweise auf Kampfmittel vorliegen. Dieser Nachweis ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens unumgänglich, wenn Arbeiten im Boden vorgenommen werden sollen.
Bei Bautätigkeiten mit Erdeingriff (z. B. bei Gebäudeabbrüchen) wird empfohlen, eine Kampfmittelüberprüfung zu beantragen, um eine mögliche Gefährdung feststellen und ggf. beseitigen zu können.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Für allgemeine Bauvorhaben (z. B. Hausbau, Gebäudeabbruch, Anbau):
- Lageplan, auf dem das betroffene Grundstück eindeutig zu erkennen ist
- Bauplan, aus dem die konkrete Baumaßnahme hervorgeht
- ggf. eine Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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In Zusammenarbeit mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe erfolgt die Überprüfung und gegebenenfalls eine Räumung.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Ca. 8 Wochen.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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