Kampfmittel Beseitigung

    Kampfmittel Beseitigung

    Hinweise für Königswinter

    Beschreibung

    Hinweise für Königswinter

    Liefert die Luftbildauswertung Hinweise auf Kampfmittel in der von Ihnen angefragten Fläche, sind weitere Maßnahmen notwendig, um diese Hinweise auszuräumen. Welche Maßnahmen dies konkret sind, ergibt sich aus der individuellen Luftbildauswertung in Verbindung mit dem von Ihnen geplanten Bauvorhaben.

    Für die entsprechende Maßnahme, die Ihnen die zuständige örtliche Ordnungsbehörde im Ergebnis der Luftbildauswertung mitteilt, stellen Sie bitte den Antrag auf Kampfmitteluntersuchung bei der örtlichen Ordnungsbehörde (die Stadt/Kommune, in der sich das Grundstück befindet).

    Die Ordnungsbehörde bearbeitet Ihren Antrag und reicht diesen nach einer individuellen Prüfung ggfs. an den Kampfmittelbeseitigungsdienst weiter, damit dieser die Untersuchung vor Ort durchführt. Detailabsprachen zur Überprüfung werden individuell getroffen.

    Über das Ergebnis der Überprüfung wird die örtliche Ordnungsbehörde durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst in Kenntnis gesetzt. Nach einer Prüfung wird das Ergebnis der Untersuchung an Sie weitergeleitet oder es werden ggfs. weitere Untersuchungen notwendig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_cecd75e99742ed65cfad7e4f35003805

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Drachenfelsstraße 9-11

    53639 Königswinter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02244 889-0

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Königswinter

    • Antragsformular
    • Betretungserlaubnis
    • Erklärung über Leitungsfreiheit
    • Bei Überprüfung einer Fläche oder eines konkreten Verdachts eine Karte mit Kennzeichnung der Fläche
    • Bei einer (ehemaligen) Bundesliegenschaft: Verwaltungsvereinbarung
    • Sicherheits- und Gesundheitsplan bei kontaminierten Flächen
    • Ggfs. Kostenübernahmeerklärung bei Mehrkosten

    Formulare

    Hinweise für Königswinter

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Königswinter

    Kosten

    Hinweise für Königswinter

    • Grundsätzlich keine
    • vor- und nachbereitende Maßnahmen sowie baubegleitende Maßnahmen (Fläche für die Untersuchung vorbereiten bzw. Zustand nach Überprüfung wiederherstellen)
    • Mehrkosten für z.B. abschnittweise Überprüfung
    • Kostentragung bei einer (ehemaligen) Bundesliegenschaft

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Königswinter

    Weitere Informationen

    Hinweise für Königswinter

    Weitere Informationen zum Thema Kampfmittelbeseitigung erhalten Sie auf den Internetseiten der

    Bezirksregierung Arnsberg: https://www.bra.nrw.de/recht-ordnung/gefahrenabwehr/kriegsluftbildauswertung-zur-kampfmittelsuche

    und Bezirksregierung Düsseldorf: https://www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/3b_luftbildauswertung.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Königswinter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de