Kampfmittel Beseitigung

    Kampfmittel Beseitigung

    Hinweise für Wegberg

    Beschreibung

    Hinweise für Wegberg

    Im Vorfeld einer Baumaßnahme, bei der es zu Eingriffen in das Erdreich kommen soll, ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst präventiv zu beteiligen.

    Zur Beurteilung von möglichen Gefahren erfolgt grundsätzlich in einem ersten Schritt eine Luftbildauswertung. Dazu ist vom Bauherrn ein Antrag auf Luftbildauswertung bei der örtlichen Ordnungsbehörde (öOB) zu stellen. Diese leitet die Anfrage an den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) weiter. Auf Grundlage von Luftbildern und anderen Dokumenten nimmt der KBD eine Gefahreneinschätzung vor und empfiehlt unter Umständen eine Kampfmittelüberprüfung vor Ort.

    Ob den Empfehlungen des KBD zu folgen ist, entscheidet allein die öOB und teilt dem Bauherrn mit, ob eine Kampfmittelüberprüfung vor Ort zu erfolgen hat oder diese nicht erforderlich ist. Sofern die öOB eine Kampfmittelüberprüfung vor Ort für erforderlich hält, hat der Bauherr einen Antrag auf Kampfmittelüberprüfung bei der öOB zu stellen, der wiederum dem KBD zur weiteren Bearbeitung zugeleitet wird.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 25

    41844 Wegberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02434 830

    Fax: 02434 83-399

    E-Mail: posteingang@stadt.wegberg.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wegberg

    Für die Luftbildauswertung benötigt die Stadt Wegberg die Gemarkung und Flurbezeichnung der Fläche, falls bereits vorhanden die Straße und Hausnummer.

     

    Formulare

    Hinweise für Wegberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de