Kampfmittel Beseitigung
Hinweise für Eschweiler
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Kampfmittelbeseitigung
Auch heute noch werden im Eschweiler Stadtgebiet regelmäßig Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden.
Was sind Kampfmittel?
Zu den Kampfmitteln zählen Bomben, Granaten, Munition und Munitionsteile, aber auch Waffen und Waffenteile, die durch die Wehrmacht oder die ehemaligen Alliierten im Zuge der Kampfhandlungen hinterlassen wurden. Es kann sich dabei sowohl um so genannte "Blindgänger" als auch um ungebrauchte Kampfmittel handeln.
In allen Fällen von Kampfmittelfunden ist höchste Vorsicht geboten.
Was ist bei Kampfmitteln zu tun?
- Kampfmittel auf gar keinen Fall anfassen
- Sofort das Ordnungsamt, Tel.: 02403/71-441 oder 02403/71-474
oder Feuerwehr, Tel.: 112
oder Polizei, Tel.: 110
verständigen - den Zugang zur Fundstelle sperren
Die Entschärfung und Beseitigung von Kampfmitteln obliegt dem Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf. Dieser wird von der alarmierten Behörde benachrichtigt.
Nachweis der Kampfmittelfreiheit
Im Baurecht in Nordrhein-Westfalen ist geregelt, dass Grundstücke für bauliche Anlagen geeignet sein müssen. Bei Erschließungs- und Neubauvorhaben ist es in jedem Fall erforderlich, das zu bebauende Gelände auf Kampfmittelfreiheit zu untersuchen.
Beantragung, Verfahren
Die Untersuchung auf Kampfmittelfreiheit läuft in der Regel in zwei Stufen ab:
- Vor einem Eingriff in das Erdreich ist ein Antrag auf Luftbildauswertung beim Ordnungsamt der Stadt Eschweiler ( kampfmittel@eschweiler.de ) zu stellen. Diesen Antrag leitet das Ordnungsamt mit den erforderlichen Unterlagen an den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) weiter. Bitte beachten Sie, dass der KBD nur Anträge annimmt, die ihm über die zuständige Ordnungsbehörde vorgelegt werden. Sehen Sie davon ab, den Antrag direkt beim KBD zu stellen.
Für eine rechtzeitige Bearbeitung empfiehlt sich eine Antragstellung bereits vor beziehungsweise während der Baugenehmigungsphase. Derzeit beträgt die Bearbeitungsdauer circa 6 Wochen.
Dem Antrag muss zwingend ein Auszug aus der Deutschen Grundkarte 1:5000 mit zweifelsfreier Markierung der zu überprüfenden Fläche(n) beigefügt sein. Eine Anleitung zur Erstellung des erforderlichen Kartenausschnitts finden Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf. - Nach Auswertung vorhandener Luftbildaufnahmen stellt der KBD entweder die Kampfmittelfreiheit des Grundstückes fest oder empfiehlt eine Überprüfung des Grundstückes vor Ort durch den KBD.
Eine gegebenenfalls erforderliche Betretungserlaubnis sowie eine Kostenübernahmeerklärung ist dem Antrag beizufügen. Die Vordrucke können im Downloadbereich heruntergeladen werden.
Erst wenn der KBD die Kampfmittelfreiheit des betreffenden Grundstücks bescheinigt, sollte mit der beabsichtigten Baumaßnahme begonnen werden.
Zur Klärung weiterer Detailfragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter zur Verfügung.
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