Kampfmittel Beseitigung

    Kampfmittel Beseitigung

    Hinweise für Baesweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Immer wieder werden - beispielsweise im Rahmen von Bauvorhaben - Kampfmittel (Bomben, Granaten, etc.)  sowie Munition aufgefunden, die seit dem zweiten Weltkrieg bislang unentdeckt geblieben sind. Der Umgang mit solchen Funden erfordert eine besondere Fachkunde, weshalb das Land Nordrhein-Westfalen einen eigenen Kampfmittelbeseitigungsdienst unterhält. Dieser ist für die Räumung von Bomben und Granatenfunden sowie ebenfalls die präventive Begutachtung von Baugrundstücken im Vorfeld von Bauvorhaben zuständig.

    Meldung von Kampfmittel- und Munitionsfunden

    Aufgefundene Kampfmittel sind dem Ordnungsamt unmittelbar zu melden; außerhalb der Dienstzeit wenden Sie sich bitte an die Polizei. 

    Anträge auf Kampfmittelüberprüfung (Bauvorhaben)

    Vor Beginn von Baumaßnahmen, ist bei der örtlichen Ordnungsbehörde ein Antrag auf Kampfmittelüberprüfung zu stellen. Das Ordnungsamt übersendet anschließend die Anträge zur weiteren Bearbeitung an die Bezirksregierung, die sodann die Überprüfung des Bereiches veranlasst. Direkte Anträge von Bauherren oder Grundstückseigentümern werden von der Bezirksregierung nicht mehr bearbeitet.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3fd15e24144f1f237d6ba0ea94d23d27

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Baesweiler

    Formulare

    Hinweise für Baesweiler

    Voraussetzungen

    Hinweise für Baesweiler

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Baesweiler

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Baesweiler

    Fristen

    Hinweise für Baesweiler

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Baesweiler

    Kosten

    Hinweise für Baesweiler

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baesweiler

    Weitere Informationen

    Hinweise für Baesweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Baesweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de